Berlin. Nach dem Rentenplus im Juli 2022 sind zum 1. Januar 2023 die Freibeträge bei der Grundrente gestiegen. Die Grundrente im Überblick.

2023 können viele Rentnerinnen und Rentner mit mehr Geld rechnen. Nach der regulären Erhöhung der Altersbezüge zum 1. Juli 2022 um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten sind zum 1. Januar die Freibeträge für die Einkommensprüfung bei der Grundrente gestiegen. Davon profitieren nur Kleinrentner. Die wichtigsten Fragen zur Grundrente.

Was ist die Grundrente?

Eine staatliche Leistung. Sie wurde erst 2021 eingeführt. Sie soll den Lebensunterhalt im Alter sicherstellen. Die Zielgruppe: Geringverdiener, die ihr Leben lang gearbeitet und in die Rente eingezahlt haben, aber relativ niedrige Ansprüche im Ruhestand erworben haben. Sie bekommen einen Zuschlag. Um Mitnahme-Effekte auszuschließen und punktgenau nur ärmeren Rentnern zu helfen, wird das jeweilige Einkommen geprüft.

Bis Ende 2022 überprüfte die Rentenversicherung rund 26 Millionen Fälle – Rentner, Neuanträge und Zugänge. Schrittweise erhalten die Berechtigten ihre Bescheide. Der Prozess läuft noch. Wie Rentenversicherung und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag mitteilten, erhalten 1,1 Millionen Menschen Grundrentenzuschläge.

Niemand muss die Leistung eigens beantragen. Die Rentenkasse ermittelt automatisch, ob ein Anspruch besteht und zahlt das Geld aus. Der Zeitverzug liegt am hohen Verwaltungsaufwand. Aber keine Sorge: "Die Beträge, auf die seit Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt", beteuert jedenfalls die Rentenversicherung. Der Zuschlag wird auch gezahlt, wenn der Ruheständler im Ausland lebt.

Wer sind die typischen Nutznießer?

Vermutlich eher Frauen als Männer. Denn Mütter haben häufig in Teilzeit in eher schlecht bezahlten Berufen gearbeitet, um für ihre Familie da zu sein. Auch Ostdeutsche, die für niedrige Löhne gearbeitet haben, dürften bei der Grundrente überproportional vertreten sein. Nur wessen Haushaltseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze bleibt, bekommt den Zuschlag. Um Grundrente in voller Höhe zu erhalten,

  • muss man nach Auskunft der Rentenversicherung "mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten" vorweisen.
  • Anspruch auf Grundrente besteht allerdings bereits mit 33 Jahren Grundrentenzeit. Dann erhält man einen gestaffelten Zuschlag.
  • Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten von Beschäftigten und Selbständigen, Zeiten der Kindererziehung und Pflege oder in denen man während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen hat.
  • Nicht berücksichtigt werden Minijobs ohne eigene Beitragszahlung, Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden oder auch Zeiten der Arbeitslosigkeit.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Höhe wird individuell berechnet. Für eine Frau, die alle Bedingungen für die Grundrente erfüllt und auf eine monatliche Altersrente in Höhe von rund 838 Euro brutto kommt, ergibt sich nach einer Beispielrechnung der Rentenversicherung ein Zuschlag um rund 105 Euro brutto. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1317 Euro (Alleinstehende) oder bei 2055 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen.

Für die Berechnung werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente, sowie Kapitalerträge einbezogen. Wer mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Oberhalb von 1686 beziehungsweise 2424 ist es damit vorbei. Geprüft werden die eigene Nettorente, eine Witwer- oder Witwenrente und Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags. Vermögen wie eine Immobilie bleibt unberücksichtigt.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung