Berlin. Im Jahr 2023 stehen bei der Rente einige Änderungen an. Besteuerung, Bemessungsgrenze und Rentenhöhe – alle Neuerungen auf einen Blick.

Das neue Jahr steht vor der Tür: 2023 bringt viele Änderungen für einige Gruppen mit sich. So auch für die Rentner und Rentnerinnen, die in die gesetzliche Rentenkasse in Deutschland einzahlen. Sie müssen mit einigen Neuerungen im kommenden Jahr rechnen.

Neben Anpassungen bei der

  • Besteuerung der Rente werden auch an der
  • Beitragsbemessungsgrenze und dem
  • Durchschnittsentgelt

Überarbeitungen vorgenommen.

Ab 2023 können Rentenbeiträge nun komplett von der Steuer abgesetzt werden. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung der Rente zu verhindern. Demnach wird die Rente erst versteuert, wenn diese im Alter ausgezahlt wird. Jegliche Aufwendungen für die Altersvorsorge werden dann als Sonderausgabe berechnet.

Änderungen bei der Rente 2023: Doppelte Besteuerung soll verhindert werden

Diese Änderung soll laut dem Finanzministerium zu einer Entlastung der Steuerzahler von etwa 3,2 Milliarden Euro führen. Grund für die Anpassung ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom Mai 2021. Ohne diese würde auf Rentner und Rentnerinnen eine doppelte Besteuerung zukommen. Dann würde zum einen Steuern für das Einkommen gezahlt werden, aus dem die Rente bezogen wird und zum anderen für die Rentenauszahlung selbst. Das wird mit der neuen Änderung verhindert.

Diese gilt für Beitragszahlungen, in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und die Basisrentenverträge. Mit dem Start dieser Regelung zum 01. Januar 2023 wird diese zwei Jahre früher als geplant umgesetzt.

Änderungen für Rentner 2023: Renten sollen soziale Absicherung gewährleisten

Zusätzlich steigt, laut Bundesregierung, zum neuen Jahr die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung. Diese legt die Höhe fest, in bis zu welcher Beiträge für die Versicherung abgeführt werden können.

  • In den neuen Bundesländern wird diese von 6750 Euro (2022) auf 7100 Euro (2023) angepasst.
  • In den alten Bundesländern hebt sich die Grenze von 7050 Euro (2022) auf 7300 Euro (2023).

Die Grenzen werden in jedem Jahr an die Entwicklung des Einkommens angepasst, um die soziale Absicherung zu gewährleisten. Die Änderung sorgt dafür, dass Versicherte weiterhin eine Rente bekommen, die im Verhältnis zu den steigenden Löhnen steht.

Rentenerhöhung bleibt unklar

Nach ersten Berechnungen der Bundesregierung müssen sich Rentner darauf einstellen, dass die Rentenerhöhung im kommenden Jahr erneut hinter der allgemeinen Preissteigerung zurückbleibt. Nach derzeitigem Stand könnten die Renten zum 1. Juli 2023 im Westen um gut 3,5 Prozent und im Osten um rund 4,2 Prozent steigen. Dies geht aus dem Reuters am Samstag vorliegenden Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor. Die konkrete Rentenanhebung steht erst im Frühjahr nächsten Jahres fest, wenn die Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.

Die jährliche Rentenanpassung bliebe damit unter der von der Bundesregierung für 2023 erwarteten Inflationsrate von 7,0 Prozent. Bereits 2022 mussten Rentnerinnen und Rentner trotz einer deutlichen Erhöhung einen Kaufkraftverlust verbuchen. Die Renten waren zum 1. Juli um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten erhöht worden. Bei der Preissteigerung erwartet die Regierung für dieses Jahr aber im Durchschnitt 8,0 Prozent.

Die Berechnungen gehen auf die Oktober-Zahlen des Schätzerkreises der Rentenversicherung zurück. Ausschlaggebend für die Höhe der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die erwarteten starken Lohnzuwächse gehen vor allem auf die hohe Inflation zurück. Das Bundesarbeitsministerium geht im Berichtsentwurf für 2022 von einem Bruttolohnanstieg je Arbeitnehmer um 4,5 Prozent aus. In den beiden Jahren darauf werden Anstiege um 5,0 und 4,7 Prozent erwartet. Zudem steigt zunächst auch noch die Zahl der Beschäftigten. (rs/mit dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.