Berlin. Wer mit 63 in den Ruhestand geht, muss meist Abzüge von der Rente hinnehmen. Daneben gibt es noch weitere Einbußen für Frührentner.

  • Wer seine zukünftige Rente berechnen will, kann auf Rentenrechner im Internet zurückgreifen
  • Komplizierter wird es bei der Rente mit 63: Hier drohen zahlreiche Abzüge
  • Wie kann man die Rente mit 63 berechnen? Wir zeigen, welche Fehler sie besser nicht machen sollten

Wer früher in Rente geht, bekommt in aller Regel weniger Rente. Das ist im Gesetz klar festgelegt. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dazu auch Zahlen zur Verfügung. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, bekommen Sie 0,3 Prozent von Ihren monatlichen Bezügen abgezogen. An diesem Minus ändert sich auch nichts mehr. Es bleibt bis zum Ende des Lebens bestehen und kann sich maximal auf bis zu 14,4 Prozent summieren. Das hat auch mit Ihrem Geburtsjahrgang zu tun. Doch dazu später mehr.

Abseits dieser Abzüge müssen Sie sich nämlich im vorgezogenen Ruhestand auf weitere Einbußen bei der Rente gefasst machen, die sich nicht so einfach beziffern lassen. Genauer gesagt handelt es sich dabei auch nicht um Abzüge, sondern um verpasste Erhöhungen.

Mit jedem Jahr, in dem Sie einen Lohn beziehen, zahlen Sie davon auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhöhen somit Ihre spätere Rente. Gehen Sie früher in den Ruhestand, gibt es auch kein Geld mehr vom Arbeitgeber und damit ist auch die Erhöhung weg.

Rente mit 63: Verpasstes Gehalt bedeutet verpasste Erhöhung

Wie sehr Sie Ihre monatliche Rente erhöhen, hängt logischerweise auch von der Höhe Ihres Gehalts ab. Dieses wird in Verhältnis zum Durchschnittsgehalt aller Versicherten gesetzt. Ist dieses Verhältnis genau gleich, gibt es exakt einen Entgeltpunkt für Ihr Rentenkonto. Ist Ihr Gehalt niedriger oder höher als der Durchschnitt, gibt es prozentual mehr oder weniger Entgeltpunkte.

  • Das Durchschnittsgehalt liegt aktuell (Stand 2022) bei 38.901 Euro in den alten Bundesländern und 37.333 Euro in den neuen Bundesländern.

Allerdings gibt es mit der Beitragsbemessungsgrenze eine Maximalhöhe. Alles Geld, was Sie darüber hinaus verdienen, bezieht die Rentenversicherung nicht in die Berechnung der Entgeltpunkte mit ein.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für das Jahr 2023 bei einem Monatsbruttogehalt von 7.300 Euro in den alten Bundesländern und 7.100 Euro in den neuen Bundesländern.

Rente mit 63: So berechnen Sie Ihre verpassten Erhöhungen

Aber wie genau funktioniert das nun mit dieser Berechnung und wie viel geht Ihnen damit bei der Frührente flöten? Ihre gesammelten Entgeltpunkte werden mit dem Rentenwert multipliziert. Der liegt aktuell bei 36,02 Euro in den alten Bundesländern und bei 35,52 in den neuen Bundesländern. Nehmen Sie die normale Altersrente zum regulären Renteneintritt in Anspruch, ergibt sich daraus Ihre monatliche Rente.

Vereinfachte Beispielrechnung:

  • Eine Bäckerin aus Essen müsste bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren arbeiten
  • Sie geht aber schon mit 63 in Altersrente
  • Sie verdient ein Brutto-Jahresgehalt von 30.000 Euro, was rund 0,77 Entgeltpunkten entspricht
  • In vier Jahren macht das insgesamt 3,08 Entgeltpunkte
  • Würde die Bäckerin weiter arbeiten, wäre ihre monatliche Rente also um rund 110,94 Euro höher

Dabei ist zu beachten, dass das Minus noch höher ausfallen kann. Denn es kann passieren, dass der Rentenwert erhöht wird. Dann wären Ihre verpassten Entgeltpunkte auch mehr wert.

Rente mit 63: Abzüge anhand des Jahrgangs berechnen

Wie anfangs versprochen, geht es nun um die prozentualen Abzüge und was diese mit Ihrem Jahrgang zu tun haben. Hintergrund ist, dass die Regelaltersgrenze aktuell Schritt für Schritt von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Ab dem Jahrgang 1947 steigert sich das Renteneintrittsdatum monatsweise bis zum Jahrgang 1964. Alle die in diesem Jahr oder später geboren sind, dürfen regulär mit 67 Jahren in Altersrente. Mit den Steigerungen erhöhen sich demzufolge auch die Anzahl der Monate, die für die Berechnung der Abschläge für die Rente 63 herangezogen werden.

Wer beispielsweise 1959 geboren ist, kann mit 66 Jahren und 2 Monaten regulär in Rente gehen. Würde der- oder diejenige die Rente mit 63 beantragen, würden sich die Abzüge also auf 11,4 Prozent belaufen. (38 Monate x 0,3 Prozent).

Wer 1960 geboren wurde, kann mit 66 Jahren und 4 Monaten regulär in Rente. Würde diese Person die Rente mit 63 Jahren beantragen, würden sich die Abzüge demnach schon auf 12 Prozent beantragen (40 Monate x 0,3 Prozent).

Bitte beachten: Diese Werte gelten für Personen, die zwischen 35 und 44 Versicherungsjahre bei der Rentenversicherung geltend machen können und damit als "langjährig Versicherte" gelten.

Vereinfachte Beispielrechnung:

  • Die Bäckerin aus Essen ist am 1. Januar 1963 geboren und dürfte als langjährig Versicherte regulär mit 66 Jahren und 10 Monaten, also mit Vollendung des Oktobers 2026 in Rente
  • Weil sie aber keine Lust mehr hat fast jeden Tag mitten in der Nacht aufzustehen, geht sie schon mit 63 in Rente, also zum 1. Januar 2023. Ihre Abzüge belaufen sich demnach auf 13,8 Prozent (46 Monate x 0,3 Prozent)
  • Die Abzüge werden angewandt auf die Entgeltpunkte, die sie zum Zeitpunkt des Renteneintritts gesammelt hat. Das sind 35. Ihre monatliche Rente würde ohne Abzüge zu diesem Zeitpunkt also rund 1261 Euro betragen (35 Entgeltpunkte x 36,02 Euro Rentenwert West)
  • Minus den 13,8 Prozent sind es rund 174 Euro weniger im Monat. Also nur noch 1087 Euro Rente
  • Hätte sie mit ihrem Bruttogehalt von 2500 Euro (30.000 Euro/Jahr) die 46 Monate bis zum regulären Eintritt in die Altersrente weiter gearbeitet, hätte sie in dieser Zeit rund 2,95 Entgeltpunkte verdient (3 Jahre x (30.000 / Durchschnittsgehalt) + 10 Monate x 2500 Euro / Durchschnittsgehalt)
  • Diese 2,95 Entgeltpunkte wären rund 106 Euro monatliche Rente wert

Die Verluste für die Bäckerin für die Rente mit 63 belaufen sich demnach auf insgesamt 280 Euro. (jasc)