Berlin. Die Strompreisbremse soll alle Kunden entlasten. Bis März informieren Stromanbieter über neue Preise. Was Sie jetzt beachten sollten.

Gute Nachrichten für alle Stromkundinnen und Stromkunden: Die Strompreisbremse kommt im März und wirkt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Wir zeigen, wer davon profitiert und was Sie beachten müssen.

Die Strompreisbremse gilt für private Verbraucher und kleine Unternehmen. Sie soll dazu beitragen, die Energiekosten für alle Haushalte zu senken. Im März können Haushalte mit einer ersten Gutschrift – auch rückwirkend für Januar und Februar – für zu viel bezahlte Abschläge rechnen.

Wie funktioniert die Preisbremse?

Die Strompreisbremse "deckelt" den Strom-Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Diese Obergrenze gilt für 80 Prozent ihres Bedarfs. Diese 80 Prozent werden vom Netzbetreiber mit Hilfe des Vorjahresverbrauchs ermittelt. Ein Beispiel: Wenn ein Haushalt im Jahr 2022 3000 Kilowattstunden Strom verbraucht hat, dann müssen 2023 für 2400 Kilowattstunden maximal 40 Cent Arbeitspreis gezahlt werden. Für den Verbrauch der darüberhinaus geht, muss der übliche Marktpreis gezahlt werden. Sparen lohnt sich also weiterhin.

Wer gerade umgezogen ist, für den gilt dabei nicht der eigene Jahresverbrauch als Grundlage der Berechnung, sondern der Energieverbrauch der neuen Wohnung. In jedem Fall wird ihr Stromanbieter Sie vor dem 1. März kontaktieren und sie über die Entlastungen informieren. Dann sollten Sie auch erfahren, ob und wie viel Geld sie für die Monate Januar bis März gutgeschrieben bekommen.

Was solltenVerbraucher beachten?

Sehr begrüßenswert ist dabei, dass sich Stromkunden vorerst um nichts kümmern müssen. Die Entlastungen müssen also nicht selbst beantragt werden. Dennoch sollten Sie die Schreiben Ihres Stromanbieters genau prüfen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die monatliche Abschlagszahlung entsprechend Ihres künftigen Verbrauchs angepasst wird.

Zahlt ein Haushalt zu niedrige Abschläge, drohen nach Ende eines Zahlungsjahrs hohe Nachzahlungen. Umgekehrt sollten Ihre Abschlagszahlungen auch nicht zu hoch angesetzt werden. Zwar bekommen Sie zu viel gezahltes Geld am Jahresende zurück, sollte ihr Stromanbieter jedoch insolvent gehen, gibt es nichts wieder. (lro)