Berlin. Alle Arbeitnehmer sind von Gesetzesänderungen im Februar betroffen. Auch für Autofahrer ändert sich einiges. Was Sie wissen müssen.

Anfang Februar treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger. Erfahren Sie in der Übersicht, was sich künftig ändert.

Corona-Schutzverordnung am Arbeitsplatz entfällt

Die Corona-Sonderregeln enfallen Anfang Februar. Das gab Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits Mitte Januar bekannt. Aktuell müssen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts noch Homeoffice- und Testangebote für Beschäftigte prüfen. Diese Pflicht fällt weg. Die Pflicht für Firmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit gilt schon seit vergangenem März nicht mehr.

Maskenpflicht im ÖPNV bundesweit abgeschafft

Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr endet im Februar. Dazu hatten sich die verbliebenen Bundesländer Anfang Januar mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) abgesprochen. Allerdings variiert der Tag, an dem die Maskenpflicht endet von Bundesland zu Bundesland.

Auch im öffentlich Fernverkehr, etwa im ICE und IC der Deutschen Bahn, soll die Maskenpflicht ab 2. Februar abgeschafft werden.

Gesetzesänderung für Autofahrer: Maskenpflicht im Verbandskasten

Während sie im ÖPNV nicht mehr benötigt wird, wird sie für Autofahrer Pflicht: Zwei Gesichtsmasken müssen ab Februar in allen neuen Verbandskasten enthalten sein. Aber keine Sorge: Die Masken müssen nicht nachgerüstet werden, wenn sie noch einen alten Verbandskasten der Norm "DIN 13164" im Auto haben. Dennoch lohnt sich die Überprüfung des Verbandskasten von Zeit zu Zeit. Denn einige Produkte haben ein Verfallsdatum.

Energiesparlampen werden verboten

2023 geht für Energiesparlampen zumindest im Handel das Licht aus: Ab Ende Februar dürfen die derzeit noch erhältlichen Modelle mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Nur Restbestände sind dann noch zu haben.

Ab dem Spätsommer 2023 gilt das auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform. Außerdem betroffen: Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel. Sie sind zum Teil noch in veralteten Deckenflutern eingesetzt.

Bevorraten sollten Sie sich mit den alten Leuchten aber nicht. Halogenlampen gelten als Energiefresser. Energiesparlampen, die auch als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet werden, enthalten giftiges Quecksilber. Zerbrechen sie, kann das in die Raumluft gelangen. Die Energiesparlampen lassen sich durch LED-Leuchtmittel ersetzen. Die kommen ohne umweltschädliches Quecksilber aus – und verbrauchen weniger Energie. Zu kaufen gibt es sie für verschiedene Sockeltypen – auch als Ersatz für Leuchtstoffröhren und für Deckenfluter mit R7s-Sockel, also Halogenlampen in Zylinderform.

Gesetz "Wind an Land" soll Energiewende beschleunigen

Das "Wind and Land Gesetz" wurde im Juli vergangenen Jahres von Bundesrat und Bundestag verabschiedet, tritt aber erst jetzt in Kraft. Es soll den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen. Das Gesetz verpflichtet die Bundesländer bis 2032 zwei Prozent ihrer Flächen für Windräder zur Verfügung zu stellen.

Die Energiewende war in Deutschland zuletzt ins Stocken geraten. Die Bundesregierung will den Strom aus erneuerbaren Energien aber bis 2030 verdoppeln. 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.

Gas- und Strompreisbremse: Erste Grutschriften im März

Die nächste große Änderung für Verbraucherinnen und Verbraucher steht schon im März an. Ab dann sollen Strom- und Gaskunden entlastet werden – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Diesel-Fahrverbote für Autofahrer in München

München will außerdem ab Februar die Feinstaubbelastung in der Stadt verringern. Im ersten Schritt einer Reihe von Reformen zum Diesel-Fahrverbot dürfen nur Autos mit grüner Plakette in den Umweltzonen der Stadt fahren. Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro IV oder schlechter sind in der Stadt nicht mehr erlaubt.