Berlin. Auch an Silvester 2021 gelten wegen der Corona-Pandemie besondere Regeln. Lesen Sie hier, was alles erlaubt ist – und was verboten.

  • Wegen der Corona-Pandemie gelten auch an Silvester 2021 wieder besondere Regeln
  • Allerdings unterscheiden sich diese von Bundesland zu Bundesland
  • Welche Regeln zum Jahreswechsel gelten - Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre und Böllerverbot

Das Jahr 2021 geht vorbei und wieder ist es ein Corona-Jahr. Deutschland befindet sich dank Delta- und Omikron-Variante zwischen vierter und fünfter Welle. Experten wie Karl Lauterbach und Christian Drosten sind sich sicher, dass die fünfte Welle nicht mehr aufzuhalten, sondern nur noch zu bremsen ist.

Genau deswegen haben Bund und Länder auf dem vergangenen Corona-Gipfel am 21. Dezember schärfere Maßnahmen beschlossen. Diese gelten ab dem 28. Dezember und damit auch für Silvester. In einzelnen Bundesländern gibt es jedoch Unterschiede. Die Regeln zum Jahreswechsel im Überblick.

Kontaktbeschränkungen: Silvester im kleinen Kreis feiern

Einheitlich werden in den Bundesländern die verschärften Kontaktbeschränkungen durchgesetzt. Heißt: Geimpfte und Genesene dürfen sich mit maximal zehn Personen privat treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. In Thüringen werden allerdings Kinder nur bis zum Alter von zwölf Jahren nicht mitgezählt. Silvester: Das sind die schönsten Neujahrsgrüße für Whatsapp

Für Ungeimpfte wird es ein eher einsames Silvester. Sie dürfen sich mit maximal zwei Personen aus nur einem anderen Haushalt treffen.

Corona-Regeln an Silvester: Böllern verboten

Um die Krankenhäuser, Kliniken und Ärzte nicht zusätzlich durch Sprengverletzungen zu belasten, gilt zu Silvester erneut das sogenannte Böller-Verbot. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik zum Jahreswechsel untersagt ist. Normalerweise ist der Verkauf vom 29. bis 31. Januar zulässig. Dies entfällt nun für das laufende Jahr, ebenso wie bereits 2020.

Untersagt ist die "Überlassung" der Pyrotechnik, das Verbot gilt also auch für den Online-Handel, selbst wenn Artikel bereits vor Inkrafttreten der Verordnung bestellt wurden.

Silvester im Club oder in der Bar? Nicht überall möglich

Sehr unterschiedlich regeln die einzelnen Bundesländer, ob Clubs, Kneipen oder Bars geöffnet, geschlossen sind oder eine Sperrstunde haben. In Berlin dürfen Clubs beispielsweise öffnen aber Tanzen bleibt verboten.

  • Baden-Württemberg: Es gibt eine Sperrstunde für die Gastronomie. An Silvester beginnt sie statt um 22.30 erst um 1 Uhr. Clubs und Diskotheken dürfen nicht öffnen.
  • Bayern: Die sonst gültige Sperrstunde entfällt an Silvester für die Gastronomie komplett. Tanzveranstaltungen sind verboten. Wer eine private Feier in einer Bar oder Restaurant veranstaltet, muss nicht die 2G-Regel, sondern die 2GPlus-Regel einhalten.
  • Berlin: Clubs können wie Gaststätten auch weiter öffnen, allerdings wird das Tanzen untersagt.
  • Brandenburg: Ungeimpfte dürfen in Hotspot-Regionen von 22 bis 6 Uhr gar nicht vor die Tür. Für sie gilt eine Ausgangssperre. Hotspot-Region wird, wo die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge den Wert von 750 übersteigt. Diskotheken und Clubs sind generell geschlossen. Bars und Kneipen sind geöffnet, aber Tanzen ist verboten.
  • Bremen: Im kleinsten Bundesland sind von Heiligabend an Clubs und Diskos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. In der restlichen Gastronomie gilt die 2G-Regelung.
  • Hamburg: In der Silvesternacht dürfen Restaurants, Bars und Kneipen bis 1.00 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben. Stehtische in der Gastronomie dürfen nicht mehr genutzt werden. Sämtliche Tanzveranstaltungen sind untersagt.
  • Hessen: Der Betrieb von Tanzlokalen wird landesweit untersagt. Die Obergrenze für alle öffentlichen Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen bei 250 Teilnehmenden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Clubs und Diskotheken sind schon seit Längerem geschlossen. Zudem sind an Silvester Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen im ganzen Land geschlossen, weil die landeseigene Corona-Ampel seit mehreren Tagen auf Rot steht.
  • Niedersachsen: Bis zum 15. Januar gelten für Gastronomie und andere öffentliche Bereiche die Auflagen der Warnstufe 3. Für die Gastronomie bedeutet das 2GPlus, es sei denn die Kapazität der Plätze wird auf 70 Prozent reduziert. Dann gilt 2G. Clubs mussten von Heiligabend an schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind verboten.
  • Nordrhein-Westfalen: Clubs und Diskotheken sind zu. Auch sogenannte "Silvester-Bälle" sind verboten. Heißt: Auch Gastronomie oder Veranstaltungen sind untersagt, wenn "das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist", wie das Gesundheitsamt gegenüber dem WDR präzisierte.
  • Rheinland-Pfalz: Überall dort, wo in Restaurants, Kneipen oder Bars im Innenraum keine Maske getragen werden muss, gilt 2GPlus. Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
  • Saarland: Hier gilt wie in Rheinland-Pfalz für Restaurants. Kneipen und Bars 2GPlus. Diskotheken und Clubs sind geschlossen sowie Tanzveranstaltungen verboten.
  • Sachsen: Diskotheken, Clubs und Bars sind geschlossen. Restaurants und Gastronomie muss in Landkreisen oder kreisfreien Städten ebenfalls schließen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 1500 überschreitet.
  • Sachsen-Anhalt: Seit dem 23. Dezember dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Diskotheken mehr öffnen. Gastronomie hat unter 2G-Regelung geöffnet.
  • Schleswig-Holstein: Clubs und Diskotheken sind mit reduzierter Kapazität von 50 Prozent und unter 2GPlus-Regelung geöffnet. Das Gleiche gilt für sämtliche Tanzveranstaltungen. Restaurants, Bars und Kneipen haben geöffnet und es gilt 2G.
  • Thüringen: Clubs und Diskotheken sind in Thüringen schon länger geschlossen. Restaurants und Kneipen sind geöffnet. Für Ungeimpfte gilt auch an Silvester eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr.

(dpa/fmg)