Jörg Riebartsch zu Plänen, die Demokratie in Thüringen auszusetzen.

Nun soll es also doch erst gleichzeitig mit der Bundestagswahl im September sein – die Auflösung der Minderheitsregierung in Thüringen. Oder auch nicht, je nach Wahlausgang. Möglicherweise bleibt alles wie bekannt.

Die Neuwahl müsste per Selbstauflösung des Landtages eingeleitet werden. So war es zunächst auch für einen Termin im April angedacht. Die Verfassung erlaubt das. Ein Drittel der Volksvertreter muss diese Selbstauflösung beantragen. Anschließend müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen. Innerhalb von maximal 70 Tagen muss deshalb gewählt werden. Denn hat sich das Parlament aufgelöst, gibt es auch keine Volksvertretung mehr, ist die Demokratie ausgesetzt, bis sich nach der Wahl ein neues Abgeordnetenhaus konstituiert hat. Aus diesem Grund ist die Wahlphase auf 70 Tage begrenzt, was für das Aussetzen der Demokratie schon ganz schön lang ist.

Rot-Rot-Grün und CDU wollen jetzt darüber diskutieren, diesen in der Verfassung festgelegten Zeitraum zu verlängern. Durch den angedachten Wahltermin sehen offenbar einige Abgeordnete ihren Sommerurlaub gefährdet. Weil bei einem fehlenden Parlament allerdings auch keine Demokratie stattfinden kann, ist bereits der vor Jahrzehnten festgelegte Zeitraum von 70 Tagen eher lang.

Keinesfalls darf der aus Bequemlichkeit verlängert werden. Zudem ist die Selbstauflösung des Landtags ein Szenario für den Notfall der Unregierbarkeit. In Thüringen liegt ein solcher Notfall aber nicht vor. Die CDU unterstützt, wie vereinbart, Bodo Ramelows Minderheitsregierung. So bewirkt sie momentan mehr politischen Einfluss, als sie sich nach den Landtagswahlen im Herbst 2019 erträumte.