Elmar Otto über den Härtefallfonds bei Straßenbeiträgen.

Jahrelang wurde über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen gestritten. Seit 2019 sind sie nun Geschichte. Aber so ganz auch wieder nicht.

Für Bauvorhaben, bei denen die Beitragspflicht zwischen 2015 bis 2018 entstanden ist, müssen Grundstückseigentümer jetzt noch (und manchmal sogar tief) ins Portemonnaie greifen. Und zwar bis 2022. Und 2021 bleibt die Erkenntnis, dass nur bei einem Punkt Einigkeit besteht: Hundertprozentige Gerechtigkeit ist eine Illusion.

Weil man bei so einem Gesetz zwangsläufig mit einem Stichtag arbeiten muss, wird es immer Verlierer geben. Zum Beispiel jene, die in der Vergangenheit brav gezahlt haben. Hat eine Gemeinde lange genug mit ihren Straßenausbauten gewartet, musste sie ihre Bürger irgendwann nicht zur Kasse bitten.

Das erscheint ebenso wenig fair wie horrende Summen, die die Beitragspflichtigen an den Rand des Ruins bringen. Und gerade im ländlichen Raum kann man nicht damit argumentieren, durch die Baumaßnahme sei immerhin der Wert der Immobilie gestiegen.

Aber auch ein Härtefallfonds hat seine Tücken. Vom Vorschlag der Linken würde das im repräsentativen Eigenheim lebende Doppelverdiener-Ehepaar in gleichem Maße profitieren wie die Oma mit der schmalen Rente und dem kleinen Häuschen. Beide bräuchten lediglich 2000 Euro zu berappen, den Rest übernähme das Land.

Würde man es genau nehmen, müsste jemand kontrollieren, dass die Betreffenden wirklich bedürftig sind. Allerdings wäre zum einen der dafür nötige Verwaltungsaufwand wohl enorm. Zum anderen würde mancher vielleicht aus Scham keinen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Dennoch: Das Problem auszusitzen, kommt nicht infrage. Die politisch Verantwortlichen sind in der Pflicht, eine Lösung vorzulegen.