Tino Zippel über die Intelligenzrente – die Rentenversicherung entscheidet falsch und steht nicht voll für den Fehler ein.

Nach der freudigen Botschaft folgt der Tiefschlag: Die deutschen Sozialgesetze verhindern, dass Thüringer Rentner die ihnen zustehende Intelligenzrente im vollen Umfang nachbezahlt bekommen. Je nach Fall geht es um mehrere Tausend Euro.

Auf den ersten Blick macht die Deutsche Rentenversicherung Bund alles richtig. Laut Gesetz sind Nach­zahlungen nur für vier Jahre möglich. Doch die Wut der Rentner ist verständlich, schließlich hatte gerade die Rentenversicherung jahrelang falsche Bescheide erlassen.

Von Anfang an haben die Betroffenen Beweise dafür vorgelegt, dass alle Voraussetzungen für die Zahlung von Intelligenz­rente erfüllt sind. Ein Kriterium negierte die Deutsche Rentenversicherung Bund, nämlich dass der VEB Elektronik Gera zum 30. Juni 1990 noch als produzierender Betrieb bestanden hat und noch nicht in eine neue Rechtsform übergegangen war.

Schon vor über zehn Jahren reichten Rentner die ersten Klagen gegen diese Falschbehauptung ein. Doch die Thüringer Sozialgerichte schmetterten reihenweise die Klagen ab. Das Landessozialgericht erlaubte auch keine Revision zum Bundessozialgericht. Hätten bayrische Kollegen nicht dieses Rechtsmittel zugelassen, wäre bis heute keine Intelligenzrente für die Betroffenen in Sicht.

Doch von der verstrichenen Zeit profitiert unterm Strich nur die Rentenversicherung. Das ist der Fehler im System: Sie entscheidet falsch und steht nicht voll für den Fehler ein. Eine Gesetzesänderung ist nötig, um Gerechtigkeit herzustellen.