Jörg Riebartsch über die Bereitschaft zum Organspenden – und die Bequemlichkeit des Menschen.

Theoretisch lässt das Grundgesetz keinen Fraktionszwang für Abgeordnete im Deutschen Bundestag zu. Die Praxis verlangt gewählten Parteipolitikern aber diese erzwungene Fraktionsdisziplin bei Entscheidungen über Gesetze ab. Gelegentlich geben Fraktionsspitzen ihren Abgeordneten bei Abstimmungen über Gewissensfragen frei. Bald wird es einen solchen Fall wieder geben. Dann nämlich, wenn der Bundestag über Organspenden entscheidet.

Nur etwa ein Drittel der Deutschen dokumentiert über einen Ausweis, dass es zu Organspenden bereit ist. Ich gehöre dazu. Da es um eine ethische Fragestellung geht, erlaube ich mir hier an dieser Stelle dieses persönliche Bekenntnis. Die Frage, ob man Organe spenden will oder nicht, ist nämlich eine zutiefst private, geradezu intime Entscheidung. Kein Angehöriger und kein Arzt soll darüber befinden, sondern ausschließlich der Betroffene selbst.

Deshalb habe ich als möglicher Organspender auch kein Problem damit, dass es Menschen gibt, die für sich entschieden haben, dass sie kein Spender sein mögen. Das respektiere ich.

10.000 Menschen in Deutschland warten auf Spenderorgan

Es gibt eine große Diskrepanz zwischen den etwa 30 Prozent bekennenden Organspendern und den ermittelten 80 Prozent der Bevölkerung, die solche Spenden gut finden. Da passt was nicht zusammen.

Das liegt daran, dass der Organspender sich aktiv bemühen muss, einen passenden Ausweis auszufüllen und auch immer dabei zu haben. Seit dem Einigungsvertrag ist das gelebte Praxis im vereinten Deutschland. Und da jährlich etwa 2000 Menschen in Deutschland sterben müssen, weil nicht genügend Spenderorgane für sie zur Verfügung stehen, muss man sagen, dass diese Praxis gescheitert ist.

Eine überparteiliche Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn will das Prinzip nun umdrehen: Wer nicht spenden will, muss dies aktiv erklären. Das nutzt die angeborene Bequemlichkeit des Menschen aus. Es stünden dann mehr Spenderorgane zur Verfügung. Wem das Argument weh tut, dass diese sogenannte Widerspruchslösung seit 1975 bereits in der DDR bis zur Einheit bestand, kann in 22 demokratischen Ländern Europas nachschauen. Dort gilt diese Lösung ebenfalls. Ich bin dafür.

Aktuell stehen in Deutschland etwa 10.000 Menschen auf einer Warteliste für ein Spenderorgan. Denen kann nur geholfen werden, wenn es nicht nur bei der Theorie bleibt, dass eine erdrückende Mehrheit der Deutschen Organspenden befürwortet.