Jörg Riebartsch über die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen.

Darf in Thüringen jemand zum Ministerpräsidenten vereidigt werden, der von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt worden ist? Darüber streiten derzeit die Parteien im Landtag.

Bisher gibt es nur einen bekannten Namen, der sich wählen lassen will. Es ist Bodo Ramelow von der Linkspartei, der geschäftsführende Ministerpräsident. Bei einer Wahl im Parlament benötigen Bewerber eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da die rot-rot-grüne Minderheit zu wenig Stimmen hat, rechnet niemand damit, dass Ramelow durchkommt. In der Geschäftsordnung, die der Landtag selbst beschlossen hat, heißt es, dass dann in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit reicht.

Die linke Minderheit meint nun, damit sei Ramelow gewählter Ministerpräsident, selbst wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen bekommt. Auch Verfassungsrechtler sollen das angeblich so sehen.

Die rechte Mehrheit im Parlament hat aber Zweifel, dass es verfassungsgemäß ist, wenn ein Bewerber das Amt bekommt, obwohl die meisten Abgeordneten ihn abgelehnt haben. Landtagspräsidentin Birgit Keller hat sich dazu noch nicht aus dem Fenster gelehnt. Das ist klug. Sie weiß, dass das bereits nach kurzer Amtszeit ihre Gesellenprüfung wird.

Möglicherweise hat sie auch den Passus, der stets unvollständig zitiert wird, genau gelesen: „So ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.“ Das Wort „wer“ ist sehr entscheidend. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass es zwei Kandidaten gibt, unter denen sich die Ja-Stimmen aufteilen. So war es früher, als die Welt noch maßgeblich aus CDU oder SPD bestand. Gibt es nur einen Kandidaten, kann dies nicht dazu führen, dass in einem demokratischen Parlament plötzlich die Minderheiten entscheiden.