Sibylle Göbel zur Impfung von Ministeriumsmitarbeitern.

Rein formal gibt es gegen die frühzeitige Corona-Schutzimpfung von Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums nichts einzuwenden: Wer dem öffentlichen Gesundheitsdienst zugerechnet wird, der bei der Pandemiebekämpfung eine Schlüsselrolle hatte, der durfte sich seine Spritze nun einmal eher abholen als andere.

Doch die Haltung der Ministerin zeigt, dass bei diesem Thema Fingerspitzengefühl nicht verkehrt ist: Obwohl sie viele Außentermine wahrnahm, verzichtete Heike Werner bisher auf ihre Impfung, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, sich qua Amt einen Vorteil zu verschaffen. Und sich damit für bedeutender zu halten als beispielsweise die Supermarkt-Kassiererin, die sich bislang nur ungenügend schützen konnte.

Nun hat die Ministerin als Dienstherrin auch eine Fürsorgepflicht. Sie darf der Belegschaft nicht des guten Rufes wegen vorenthalten, was ihr zusteht. Doch wegen der Impfstoff-Knappheit gerade im März wäre es schlau gewesen, nicht nur mit der Information nach draußen zu gehen, dass im Ministerium früher geimpft werden darf. Sondern auch genauer zu
prüfen, ob wirklich Mann und Maus immunisiert werden mussten, nur weil sie die Kriterien
erfüllten.