Zur Aufarbeitung der Vorkommnisse in einzelnen Wahllokalen leistet die Jenaer Polizei ihren Beitrag. Unter den letzten 100 Wählern im Volksbad war ein Herr, dem das Rauchverbot im Gebäude körperliche Probleme bereitete.

Nach längerem Anstehen wollte er dringend raus, um seinem Laster zu frönen. Das ging aber nicht, weil es schon nach 18 Uhr war und die Tür nach Verlassen des Hauses für ihn immer verschlossen gewesen wäre. Er wollte aber unbedingt rauchen und wählen. Also verdrückte er sich auf eine Toilette, um an einem offenen Fenster zu qualmen, was aber im Volksbad ebenfalls verboten ist. Eine Aufsicht roch Lunte beziehungsweise Zigarette und verwies den Mann des Hauses, woraufhin der zur Polizei lief, um sich über den Entzug des Wahlrechts zu beschweren. Ein Aktenzeichen wurde vergeben und der Sachverhalt geprüft. ­Ergebnis: Eine Straftat liegt nicht vor, eine Ordnungswidrigkeit auch nicht. Der Mann möge das Problem mit der Stadt klären.

Unklar blieb bislang, was im Volkshaus-Gewölbe mit dem Kind los war, das im Schreimodus nach seinem Papa rief, obwohl es bei der Mama stand. Theorie einer Augenzeugin: Ab 18 Uhr ist eine ganz schlechte Zeit, um mit einem Kleinkind wählen zu gehen. Da warten die Wähler von übermorgen auf „Unser Sandmännchen“.