Jörg Riebartsch hält Posten als Beute für Parteien für sehr bedenklich.

Wer entscheidet eigentlich darüber, wen Parteien zur Wahl als Kandidaten präsentieren dürfen? Die Parteien selbst oder der politische Gegner?

In Thüringen gibt es heftige Diskussionen um zwei Parteipolitiker, die gern in den Bundestag einzögen. Pikant, beide haben was mit dem Verfassungsschutz zu tun. Hans-Georg Maaßen war Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ist Ende 2018 als politisch unliebsam in den Ruhestand geschickt worden und will von Südthüringen aus für die CDU im September in den Bundestag einziehen. Seine Partei hat ihn nominiert. Außerhalb seiner Partei meint man, als konservatives Aushängeschild der CDU hätte er nicht nominiert werden dürfen.

Der andere Fall heißt Stephan Kramer, gehört der SPD an und amtiert als Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen. Ganz frisch hat er seine Ambitionen auf ein Bundestagsmandat begraben. Thüringens SPD-Vorsitzender Georg Maier hat das bedauert und wittert haltlose Unterstellungen, was die Integrität Kramers bei dessen Amtsführung anbelangt.

Für Parteipolitiker in Deutschland ist es offenbar so zur Gewohnheit geworden, jeden denkbaren Posten mit einem Parteifreund zu besetzen, dass sie gar nicht mehr auf die Idee kommen, dass manche Aufgaben nach parteipolitischer Unabhängigkeit verlangen.

Die Verfassung zu schützen, ist ein greifbares Beispiel. Denn auf Bedrohungen unseres Grundgesetzes beispielsweise durch Parteipolitiker zu achten, muss doch gerade parteipolitisch unabhängig, nur der Gesetzeslage verpflichtet, geschehen. Man kommt nur dann auf die Idee, einem CDU-Politiker im Bund und einem SPD-Politiker im Land eine solche Aufgabe zu übertragen, wenn jegliches Gespür für parteipolitische Unabhängigkeit abhanden gekommen ist. Dass Stephan Kramer das nun selbst eingesehen hat, ehrt ihn.