In anderen Bundesländern gibt es sie nicht mehr. Die Möglichkeit, Ausschussgemeinschaften zu bilden. Weil in ihnen ein Widerspruch zum Wählerwillen erkannt wurde.

In Thüringen sind sie weiter zulässig. Damit ist es legitim, dass jene, die nach dem Wahlabend ohne Aussicht auf beschließende Mitsprache in den Ausschüssen waren, sich verbünden und andere, die per Wahlausgang einen Anspruch hatten, leer ausgehen lassen. Die Bürgerschaft als Stimmenstärkste der vier dreiköpfigen Fraktionen betrifft das und auch Für Gera, die nach ihr folgte. Noch sind die Verhandlungen nicht abgeschlossen. So wie die Wählervereinigung Für Gera mit der Bürgerschaft eine Zweckgemeinschaft bilden, die beider Einzug in Ausschüsse doch noch ermöglichen kann, ist auch eine Ausschussgemeinschaft von Bürgerschaft und Die Liberalen möglich. Vielleicht gibt es auch noch ganz andere Konstellationen.

Ärgerlich ist Bürgerschafts-Chef Ulrich Porst, weil er das hat kommen sehen, wie er sagt. Vorigen Herbst habe er mit Vertretern von Für Gera, Liberaler Allianz, FDP und Freien Wählern verhandelt, um zur Wahl gemeinsam anzutreten. Er sagt es nicht. Aber gescheitert ist dieser Versuch vermutlich an den Alphatieren vorne dran. Jetzt sind genau sie diejenigen, die verhandeln, um doch noch ein Wörtchen mitreden zu können.

Im Geraer Stadtrat formieren sich die neuen Fraktionen