Wöhlsdorf. Beamte halten Demonstranten und Saalfelder Stadtverordnete fest. Kritik an Teilnahme-Verbot: „Ein offener Dialog war offenbar nicht gewollt“.

Die Saalfelder Stadträte Christine Lehder (SPD) und Steffen Teichmann (CDU-Fraktion) sowie der Kreistagsabgeordnete Frank Bock (Grüne) sind am Montagabend am Rande einer Veranstaltung mit dem Fraktionsvorsitzenden der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, in Wöhlsdorf durch die Polizei festgehalten worden. Ihnen wird ebenso wie einer Gruppe von Gegendemonstranten vorgeworfen, an einer nichtgenehmigten Demonstration teilgenommen zu haben. „So schnell wird man Versammlungsteilnehmerin“, erklärte Christine Lehder verblüfft. Steffen Teichmann sagte, „der straffe Handgriff am Oberarm“ hätte nicht sein müssen, „doch letztlich hat der Polizist nur gemacht, was er gelernt hat“. Ansonsten sei für ihn der Polizeieinsatz normal verlaufen.

Die Saalfelder Stadtverordnete Heike Grosse und die Stadtratskandidatin Lisa-Marie Püchler (beide SPD) kritisierten, dass sie von Security-Leuten nicht zum Bürgerdialog mit Höcke durchgelassen wurden, da sie nach deren Bekunden „ein Gewaltpotential“ darstellen würden. Dazu Heike Grosse: „Ein offener Dialog war offenbar nicht gewollt.“ Auch einem OTZ-Reporter wurde der Zutritt zum Bürgerdialog verwehrt.

Die Polizei teilte mit, Zeugen hätten sie am Montagabend über eine Gruppe von Gegendemonstranten informiert. Vor Ort seien die Beamten auf etwa 40 Personen gestoßen, die sich vor dem Haupteingang des Restaurants aufhielten, in dem die AfD den Bürgerdialog durchführte. Vor Ort hätten Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes berichtet, dass mehrere Personen aus dieser Gruppe „scheinbar beabsichtigten, den Zugang zu dem Objekt für Gäste und Versammlungsteilnehmer zu verhindern, indem sie versuchten, diese abzudrängen, ihnen zu drohen und sie zu beschimpfen“.

Die Polizei erhob die Personalien der vor Ort angetroffenen Personen und befragte erste Zeugen. „In diesem Zusammenhang werden Staatsanwaltschaft und Versammlungsbehörde in der Folge mögliche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz prüfen“, so die Polizei. Demnach habe „nach ersten Informationen“ keine Anmeldung für eine Versammlung unter freiem Himmel vorgelegen. Diese seien nach dem Versammlungsgesetz jedoch grundsätzlich anzeigepflichtig, insofern es sich nicht um Spontandemonstrationen handelt. Mehrere Indizien, wie mitgeführte Transparente und Beschallungsmittel hätten gegen das Vorliegen einer spontanen Demonstration gesprochen. Die Polizei weiter: „Des Weiteren berichteten Zeugen, dass eine Person aus der besagten Gruppe ein Messer bei sich führte und es bei Eintreffen der Polizisten offenbar wegwarf. Ein derartiges Messer fanden Polizeibeamte auf dem Boden liegend und stellten es sicher.“