Weimar. Eine Entscheidung wird Mitte des Jahres erwartet. Sie könnte Signalwirkung für Brandenburg haben.

Thüringens Verfassungsgericht will eine Grundsatzentscheidung fällen, ob Parteien die paritätische Besetzung ihrer Wahllisten mit Frauen und Männern gesetzlich vorgeschrieben werden kann. Die Richter verhandelten am Mittwoch in Weimar über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen eine entsprechende Regelung im Landeswahlgesetz. Eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird voraussichtlich im Juli erwartet, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Regelung greife in die Freiheit der Wahl und die Rechte der Parteien unzulässig ein, begründete ein Anwalt der AfD-Fraktion, Dietrich Murswiek, in der Verhandlung. Es sei nicht Sache des Gesetzgebers, "den Parteien zu sagen, welche Politik sie zu betreiben haben einschließlich ihrer Personalpolitik".

Das Thüringer Justizministerium verteidigte die Paritätsregelung vor allem mit dem Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Sie sei eine Reaktion auf einen demokratischen Missstand, weil Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert seien. Silke Laskowski, Anwältin der Landesregierung, führte unter anderem an, dass auf die Kandidatenlisten auch Parteilose gesetzt werden könnten. Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne) sagte, "alle Fördermaßnahmen und milderen Mittel haben es nicht vermocht, den Frauenanteil zu heben". Er sei im Thüringer Landtag unter 40 Prozent gesunken.

Die Regelung war im Sommer 2019 vom Landtag beschlossen worden, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Danach müssen die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden.

Die Entscheidung des Gerichts könnte auch eine Signalwirkung für Brandenburg haben, wo es eine vergleichbare Regelung seit Anfang 2019 gibt, gegen die ebenfalls geklagt wird. Das Brandenburger Verfassungsgericht will nach bisherigen Angaben noch in diesem Jahr über die Beschwerde der Piratenpartei, der NPD, der AfD sowie einer Privatperson gegen das Paritätsgesetz entscheiden.

Begleitet wurde die Verhandlung am Mittwoch von einer Mahnwache des Landesfrauenrates vor dem Verfassungsgerichtshof, die die Regelung beibehalten wollen. "Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung und sollten ihre Interessen selbst vertreten können", erklärte der Landesfrauenrat.

Mehr Frauen ins Parlament – Verfassungsgericht wird entscheiden