Erfurt. Die Thüringer Landesregierung hat die im Freistaat geltenden Lockdown-Regeln verlängert. Der Freistaat hat weiterhin deutschlandweit den höchsten Inzidenz-Wert.

Das Kabinett habe bei einer Sitzung am Dienstag beschlossen, die derzeit geltende Corona-Verordnung bis zum 19. Februar in Kraft zu lassen, sagte einer Sprecher der Landesregierung am Dienstag in Erfurt. Corona-Blog: Spielplatzsperre in Jena wird aufgehoben – Zahl der Krebs-Vorsorge-Untersuchungen eingebrochen

Eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums erklärte, dass damit alle derzeit geltenden Lockdown-Regeln bis mindestens zu diesem Tag in Kraft blieben. Damit gelten auch die Auflagen wie die Schließung von Teilen des Einzelhandels und der Gaststätten weiter. Bisher war der Lockdown bis zum 14. Februar beschlossen.

FDP und CDU mit Kritik

Die FDP-Fraktion kritisierte das Vorgehen der Landesregierung. „Obwohl an diesem Mittwoch der Landtag ohnehin zusammentritt, hat die Landesregierung einen Tag zuvor erneut eigenmächtig am Parlament vorbei entschieden“, sagte der Fraktionsvorsitzende Thomas Kemmerich. Er forderte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) auf, eine Langzeit-Strategie vorzulegen. „Die Menschen brauchen eine klare Perspektive, die einen Weg aus der Pandemie weist.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt sagte, das Pandemie-Management der Landesregierung sei „mittlerweile ein einziges Ärgernis“. Erneut gebe es einen Lockdown ohne Perspektive. „Ohne Kenntnis der Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen am 10. Februar setzt die Landesregierung lieber auf Alleingänge statt auf gemeinsame Lösungen“, sagte Voigt. Die langfristigen Pläne der Landesregierung kämen nicht über den Status von vagen Absichtsbekundungen hinaus.

Bei Quarantäne geht Thüringen eigenen Weg

In einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums heißt es, gleichzeitig mit der Verlängerung der Lockdown-Regeln habe die Landesregierung auch diejenigen angepasst, die für Reiserückkehrer aus Gebieten gelten, in denen Virus-Mutationen in großer Zahl aufgetreten sind. Anders als in der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes werde damit die Dauer der häuslichen Quarantäne für betroffene Thüringer von 10 auf 14 Tage verlängert.

Ebenso bestehe nicht mehr die Möglichkeit, die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis zu verkürzen. „Strengere Quarantäneregelungen für Einreisende und Reiserückkehrende sind mit Blick auf die nun auch in Thüringen auftretenden Virusmutationen zwingend erforderlich“, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) laut der Mitteilung.

Zudem wird parallel zur Verlängerung der Lockdown-Regeln konkretisiert, welche medizinischen Gesichtsmasken in Thüringen zum Beispiel in Geschäften zu tragen sind. Dazu gehören neben den bekannten OP- und FFP2-Masken nun unter anderem auch Masken mit den Standards P2, DS2 und CPA. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums begründete die Präzisierung damit, dass es zuletzt Unsicherheiten dazu gegeben habe, welche Masken nach der Verordnung zugelassen sind.

Thüringen weiter deutschlandweit mit höchstem Inzidenzwert

Trotz einer momentan sinkenden Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist Thüringen nach wie vor das Bundesland mit dem höchsten Wochenwert von Ansteckungen je 100.000 Einwohner. Wie das Gesundheitsministerium in Erfurt mitteilte, lag der Sieben-Tage-Wert am Dienstag bei 156,6.

Über generelle Verlängerung in Deutschland am 10. Februar diskutiert

Unabhängig von der Thüringer Verlängerung geht der deutschlandweite Lockdown noch bis zum 14. Februar. Eine mögliche generelle Verlängerung des Lockdowns wird auf dem nächsten Corona-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder entschieden. Dieser findet kommende Woche am 10. Februar statt, wie das aktuelle Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlin, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Regierungssprecher Falk Neubert erklärte gegenüber dem MDR, dass die Verlängerung nötig sei, damit genug Zeit bleibt, um die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar in eine neue Verordnung einfließen zu lassen. Hier gehe es unter anderem auch darum, den Landtag zu beteiligen, so Neubert.