Jena. Der Bundestag hat für eine Sterbehilfe-Regelung vorerst keine Mehrheit gefunden. Die Reaktion der Thüringer Landesärztkammer dazu:

Die Thüringer Landesärztekammer sieht im vorläufigen Scheitern einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland eine Chance. Dies eröffne die Möglichkeit, das Thema in der Gesellschaft nochmals gründlich zu diskutieren, sagte eine Kammersprecherin am Donnerstag auf Anfrage. „Aus Sicht der Landesärztekammer war das kein Thema für einen Schnelldurchlauf vor der Sommerpause.“

Im Bundestag hatten am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe mit Bedingungen und Voraussetzungen für Sterbehilfe jeweils keine Mehrheit erzielt. Sowohl ein Vorschlag für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch als auch ein Vorschlag für eine liberale Regelung verfehlten die notwendige Mehrheit.

Im Vorfeld der Bundestagsdebatte hatte bereits die Regionalbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friederike Spengler, Kritik an den Gesetzesvorlagen geübt und eine Verschiebung der Abstimmung gefordert. „Die in den Bundestag einzubringenden Gesetzesvorlagen beschäftigen sich nicht mit den Gründen der Suizidwilligen, sondern ausschließlich mit der Beendigung des Lebens und dessen Planung im Sinne von Überprüfbarkeit und Entscheidungsfindung“, so Spengler in einer Mitteilung. Die Regionalbischöfin ist Vorstandsvorsitzende des Thüringer Hospiz- und Palliativverbandes, der unheilbar kranke Menschen in deren letzter Lebensphase begleitet und deren Angehörige unterstützt.

„Ich habe nicht den Eindruck, dass die Debatte so umfänglich und beteiligend geführt wurde, dass sie für die Entscheidung einer der beiden Gesetzesvorlagen reif ist“, äußerte Spengler. Nicht der Suizid, sondern das Leben eines Menschen in Krankheit, Schwachheit, unter Verlust der geistigen und körperlichen Kräfte bis zu dessen letztem Atemzug müssten Ausrichtung der Bemühungen und Sorge sein. Spengler verlangte, die Suizidprävention gesetzlich zu regeln.

Regelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert