Berlin. Das Heizungsgesetz steht – und nun können Verbraucher auch ausrechnen, wie hoch die staatliche Förderung beim Heizungstausch ausfällt.

Noch ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht endgültig vom Bundestag verabschiedet, die Einzelheiten zur staatlichen Förderung des Heizungstauschs werden jedoch klarer. Wir erklären, wer nach dem Heizungsgesetz mit welchen Zuschüssen rechnen kann, wenn er seine alte Heizung gegen ein klimafreundlicheres Modell – wie beispielsweise eine Wärmepumpe – austauscht.

Wie funktioniert die Förderung?

Es soll ein „Baukastenmodell“ geben: 30 Prozent der Investitionskosten kann jeder Verbraucher beantragen. Weitere 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus gibt es für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen und Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, wenn die klimafreundliche Alternative bis Ende 2028 eingebaut wird. Danach sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Zudem gibt es eine Extrasumme für Menschen mit kleinen Einkommen von weiteren 30 Prozent der Investitionskosten.

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Diese Zahlung erhalten Menschen, die ihre Immobilie selbst nutzen, und über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr verfügen. Das betrifft nach Angaben aus der Ampel-Koalition rund 40 Prozent der selbstnutzenden Hauseigentümer. Das können vor allem Rentner sein. Wichtig: Die drei Bausteine können kombiniert werden – die Obergrenze sind aber 70 Prozent der Investitionskosten.

Ist die Fördersumme gedeckelt?

Ja. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen nach einem Beschluss der Ampel-Fraktionen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Damit ergeben sich diese Fördersätze: 9000 Euro (30 Prozent) für jeden Heizungstausch sowie noch einmal 9000 Euro für Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000 Euro. Der Geschwindigkeitsbonus kann demnach bis zu 6000 Euro (20 Prozent) betragen. Das macht einen Maximalzuschuss von 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000 Euro).

Der für das Heizungsgesetz zuständige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) lässt sich in einem Heizungskeller moderne Heiztechnik erklären.
Der für das Heizungsgesetz zuständige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) lässt sich in einem Heizungskeller moderne Heiztechnik erklären. © dpa | Bernd Weißbrod

Was gilt für Mehrparteienhäuser?

In diesem Fall liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Einheit kommen jeweils 10.000 Euro hinzu. Ab der siebten Einheit sind noch einmal Kosten von 3000 Euro je Wohneinheit förderfähig. Diese Regelung gilt auch bei Eigentümergemeinschaften.

Was heißt das konkret?

Bleiben wir beim Beispiel eines Einfamilienhauses: Wer Anspruch auf alle Bonuszahlungen hat und eine klimafreundlichere Heizung für 30.000 Euro einbaut, kann dafür 21.000 Euro vom Staat bekommen und muss 9000 Euro selbst zahlen. Kostet das neue Gerät 35.000 Euro, bleibt der Zuschuss gleich, aber der Eigenanteil steigt auf 14.000 Euro.

Wer besser verdient und sich für den Einbau einer neuen Heizung bis 2028 entscheidet, bekommt 9000 Euro Basisförderung und 6000 Euro Geschwindigkeitsbonus. Das ergibt bei einer neuen Anlage von 30.000 Euro einen Eigenanteil in Höhe von 15.000 Euro und einen Zuschuss vom Staat in derselben Höhe. Bei Gesamtkosten von 35.000 Euro steigt der Eigenanteil auf 20.000 Euro, der staatliche Zuschuss bleibt bei 15.000 Euro.

Inzwischen wird klarer, wie die staatlichen Förderungen für den Austausch alter Heizungen etwa gegen eine Wärmepumpe aussehen.
Inzwischen wird klarer, wie die staatlichen Förderungen für den Austausch alter Heizungen etwa gegen eine Wärmepumpe aussehen. © epd | Heike Lyding

Warum sind die maximal förderfähigen Kosten gedeckelt?

Die Ampel-Koalition hat sich dafür entschieden, die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro zu deckeln, damit die Kosten für Wärmepumpen oder andere klimafreundliche Heizsysteme jetzt nicht in die Höhe schießen. Der Entwurf des Heizungsgesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

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Allerdings greift das Gesetz für Bestandsbauten erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das soll in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 der Fall sein, in kleineren Gemeinden bis spätestens Mitte 2028.

„Wichtig ist, dass die Hersteller durch die Förderung nicht angereizt werden, ihre Gewinnmargen zu erhöhen – denn wir wollen Steuergelder effizient einsetzen“, sagt Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, die die Regelungen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz mit verhandelt hat. Die neue Aufstellung der Förderung sei sozialer und zielgerichteter als zuvor, sagte sie dieser Redaktion.

„Menschen mit wenig Einkommen können auf jeden Fall mit einer besseren Förderung ab Januar rechnen.“ Die soziale Ausgestaltung mit einer auskömmlichen Förderung sei ein „Schlüsselfaktor für das Gelingen des Wärmeumstiegs“.

Welche Fördersätze gab es bisher?

Bisher förderte der Staat den Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. Allerdings lag die maximal förderfähige Summe bei 60.000 Euro und der staatliche Höchstzuschuss somit bei 24.000 Euro. Wer also ein vergleichsweise teures Heizungsmodell einbauen will, kommt mit der bisherigen Förderung etwas besser weg.

Welche Förderungen gibt es außerdem?

Neben Geld für eine neue Heizungsanlage gibt es weiterhin auch Förderung für Sanierungsmaßnahmen am Haus, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern. Wer etwa Fenster tauschen oder sein Haus besser dämmen lassen will, kann 15 Prozent Förderung dafür beantragen. Wenn es einen Sanierungsfahrplan für das Haus gibt, können noch einmal fünf Prozent dazu kommen. Individuelle Sanierungsfahrpläne werden von Energieberatern erstellt und sollen dafür sorgen, dass Sanierungsmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind. Für Investitionen in Energieeffizienz liegt die Obergrenze der förderfähigen Summe bei 60.000 Euro mit Fahrplan, bei 30.000 Euro ohne.