Gera/Erfurt. Ein Sportschütze aus Gera, der auch Mitglied der AfD ist, hat sich vorerst erfolgreich gegen den Entzug seiner Waffenerlaubnis gewehrt. Der Behörde steht allerdings Widerspruch zu.

Das Verwaltungsgericht Gera hat den Waffenentzug eines Thüringer AfD-Mitglieds per Eilentscheidung vorläufig gekippt. Es wurde eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs angeordnet, teilte das Gericht am Montag mit. Bedeutet: Der Mann darf seine Waffen und die entsprechenden Berechtigungen zurückbekommen. Zuvor hatten bereits mehrere Medien über die Entscheidung berichtet.

Die Thüringer AfD wird seit März 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte bereits Mitte vergangenen Jahres betont, den Waffenbesitz von Extremisten in Thüringen unterbinden zu wollen. Die entsprechende Regelung wurde wegen der Einstufung des AfD-Landesverbandes auch auf Thüringer AfD-Mitglieder angewendet.

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Sportschütze bei der AfD wollte Waffenschein zurück

Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises entzog also auch dem Antragsteller seine Waffenerlaubnisse und begründete dies laut Gericht mit seiner fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Es verwies unter anderem auf den Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021, in dem die Einstufung des AfD-Landesverbandes ausführlich begründet wurde. Der Sportschütze wehrte sich dagegen per Widerspruch.

Das Gericht stellte nun fest, dass die „Voraussetzungen für einen Widerruf der Waffenerlaubnisse von der Waffenbehörde bislang nicht tragfähig nachgewiesen worden seien“, wie es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts hieß.

„Ein bloßer durch Tatsachen begründeter Verdacht reiche nicht aus. Weder aus dem Vermerk des Verfassungsschutzes vom 23. Mai 2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folge jedoch mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD Thüringen“, heißt es in der Mitteilung.

Behörde steht Widerspruchverfahren offen

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde hier zunächst in einer Eilsache entschieden, somit sei der Beschluss eine vorläufige Entscheidung. Die Behörde könne im Widerspruchsverfahren noch nachbessern und weitere Gründe für ihre Entscheidung des Entzugs der Waffenscheine nachliefern, sagte der Sprecher.