Berlin. Klimakleber und ein Geiselnehmer drangen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen ein. Jetzt soll das Gesetz verschärft werden.

Die Bundesregierung will die Sicherheit an deutschen Flughäfen verbessern. „Die Strafen für das Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen sind zu niedrig“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) unserer Redaktion. „Wer vorsätzlich auf das Gelände eines Flughafens vordringt, gefährdet die Sicherheit von Menschen und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Das muss künftig als Straftat verfolgt werden. Hierfür müsste es nach meiner Vorstellung eigentlich eine Freiheitsstrafe geben, mindestens aber eine empfindliche Geldstrafe.“

Faeser greift Initiative von Wissing und Buschmann zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf

Wissing verwies darauf, dass er gemeinsam mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) die dafür zuständige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgefordert habe, einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu machen. Faeser habe geantwortet, dass sie diese Initiative „gerne aufgreift“. Ein entsprechendes Schreiben der Innenministerin, das am 9. November im Verkehrsministerium eingegangen ist, liegt unserer Redaktion vor.

Vorausgegangen waren Aktionen von Klimaaktivisten im Sicherheitsbereich mehrerer deutscher Flughäfen und eine Geiselnahme am Hamburger Airport. „Jetzt kommt es darauf an, keine Zeit zu verlieren und das Luftsicherheitsgesetz rasch anzupassen“, sagte Wissing. „Es ist keine Bagatelle, mal eben den Flugbetrieb lahmzulegen. Das kann man nicht mit einer Geldbuße abtun.“ Nach bisheriger Rechtslage werde das lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet.

Buschmann sagte, „das Eindringen und Blockieren von Flughäfen richtet großen Schaden an und ist gefährlich. Es ist deshalb nur konsequent, dass die Bundesregierung nun die Einführung eines entsprechenden Delikts im Luftsicherheitsgesetz prüft. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft.“

Verkehrsminister ruft Flughafenbetreiber zur Überprüfung der Sicherheitskonzepte auf

Wissing rief zudem die Flughafenbetreiber auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nie – auch nicht an Flughäfen“, sagte er. „Was jetzt in Hamburg passiert ist, muss Anlass für alle Flughafenbetreiber sein, die eigenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und nachzusteuern, wenn es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.“

Fordert auch Flughafenbetreiber auf, eigene Sicherheitskonzepte zur überprüfen: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).
Fordert auch Flughafenbetreiber auf, eigene Sicherheitskonzepte zur überprüfen: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). © Funke Foto Services | Reto Klar

In Hamburg habe der Geiselnehmer nur eine Schranke durchbrechen müssen, um auf das Rollfeld zu gelangen. „Das kann nicht sein“, kritisierte Wissing. „Ein richtiger Schritt vom Hamburger Flughafen ist es, das Sicherheitskonzept zu überarbeiten und sofort mit baulichen Maßnahmen die erkannte Lücke zu schließen.“