Berlin. Eltern, die ein krankes Kind betreuen müssen, können ab heute die dafür notwendige ärztliche Bescheinigung auch telefonisch bekommen.

Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, ab heute (18. Dezember) auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte. Bedingung ist demnach auch, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonische Krankschreibungen, wenn Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird nun darauf übertragen, wenn Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen.

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Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.

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Was die Ziele der telefonischen Kinderkrankschreibung sind

Bereits im Oktober hatte Lauterbach diesen Vorstoß angekündigt. Damals sagte er der „Bild am Sonntag“, es sei „unsinnige Bürokratie“ und belaste Mütter und Väter, wenn sie direkt am ersten Tag, an dem das Kind krank sei, eine Praxis besuchen müssten, um Kinderkrankengeld zu beziehen: „Wir können den Eltern da vertrauen.“

Während der Corona-Pandemie waren die Kinderkrankentage auf 30 Arbeitstage pro Jahr und Elternteil erhöht worden. Für die Jahre 2024 und 2025 soll dann nur noch ein Anspruch von 15 Tagen je Elternteil oder 30 Tagen für Alleinerziehende bestehen. (dpa/fmg)