Erfurt. Leserfragen zu Witwen-, Waisen- und Erziehungsrenten beantworten Expertinnen der Deutschen Rentenversicherung beim Telefonforum unserer Zeitung.

Im Rahmen meiner Antragstellung auf eine Witwerrente wurde von mir ein Nachweis über die Berufsausbildung meiner verstorbenen Ehefrau angefordert. Ist diese Anforderung korrekt? Warum wird jetzt danach gefragt?

Bei jeder Antragstellung werden die bereits anerkannten Versicherungsdaten geprüft. Die Anerkennung einer Berufsausbildung kann sich rentensteigernd auf die Hinterbliebenenrente auswirken. Sofern im Versicherungsverlauf Ihrer verstorbenen Ehefrau noch keine Berufsausbildung anerkannt wurde, wird hiermit geprüft, ob eine Anerkennung möglich ist.

Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund. © DRV | DRV

Wie lange haben Kinder nach absolvierter Schulausbildung (Abitur) noch Anspruch auf Halbwaisenrente?

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann eine Waise diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie sich weiter in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder Freiwilligendienst leistet oder behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann. Bei Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung durch Wehr- oder Zivildienst kann die Waisenrente auch über den 27. Geburtstag hinaus gezahlt werden. Auch für Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen oder einem Freiwilligendienst und einem Ausbildungsbeginn kann eine Waisenrente gezahlt werden, wenn die Übergangszeit den Zeitraum von längstens vier Kalendermonaten nicht überschreitet.

Brit Schulz von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Brit Schulz von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. © DRV | DRV

Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtmitglied und zahle meine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Nun beziehe ich Witwenrente von meinem verstorbenen Ehemann und auch hier werden mir Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Warum zahle ich nun doppelt Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung?

Um auch im Rentenalter alle gewohnten Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen in aller Regel auch Beiträge gezahlt werden. In der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung – in der Sie versichert sind – richtet sich die Beitragshöhe nach Ihrem gesamten Einkommen. Sowohl Ihre eigene Rente als auch die Witwenrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Mannes zählen insgesamt zu Ihrem Einkommen und sind somit auch beitragspflichtig. Eine „doppelte“ Beitragszahlung liegt hier nicht vor.

Sabine Schneider von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Sabine Schneider von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. © DRV | DRV

Der Lebensgefährte meiner Tochter ist schwer erkrankt. Sie haben ein gemeinsames minderjähriges Kind. Hat meine Tochter einen Anspruch auf Witwenrente, wenn sie ihren Lebensgefährten heiratet? Hat das Kind unabhängig davon einen Rentenanspruch?

Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr andauerte. War die Ehezeit kürzer, besteht ein Anspruch nur, wenn der Tod zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht absehbar war, etwa bei Tod durch Unfall. Da bereits vor Eheschließung die Erkrankung bekannt war, besteht in diesem Fall kein Witwenrentenanspruch.

Das gemeinsame Kind hat grundsätzlich einen Anspruch auf Halbwaisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Waisenrente, wenn sich das Kind in schulischer bzw. beruflicher Ausbildung befindet oder behindert ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Über die Möglichkeit eines Rentensplitting und einer Erziehungsrente sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Hier stehen Ihnen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen oder die Versichertenberater hilfreich zur Seite.

Meine Frau ist 1982 verstorben. Ich besitze auch keine Unterlagen mehr. Habe ich einen Anspruch auf Witwerrente?

Ein Anspruch besteht bei Tod der Ehefrau vor dem 1. Januar 1986 nur, wenn Ihre verstorbene Ehefrau den überwiegenden Teil zum Lebensunterhalt der Familie bestritten hatte. Da sie nicht mehr im Besitz von Unterlagen sind, kann der Rentenanspruch nicht geprüft werden.

Anke Hubold von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Anke Hubold von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. © DRV | DRV

Ich habe einen Rentenantrag gestellt, bin bei einer privaten Krankenkasse versichert und habe nun verschiedene Formulare zum Ausfüllen zugeschickt bekommen. An wen muss ich diese Formulare weiterleiten oder zurücksenden?

Das Formular R0821 ist von Ihrer privaten Krankenkasse auszufüllen und anschließend an den zuständigen Rentenversicherungsträger zurückzusenden. Dieser Vordruck ist für die Gewährung eines Zuschusses zu Ihrer privaten Krankenversicherung notwendig. Der Vordruck R0665 dient der Ermittlung Ihres eigenen Einkommens und wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und anschließend an den Rentenversicherungsträger zurückgesandt.