Berlin. Laut Finanzminister Lindner soll es in diesem Jahr keine Erhöhung des Kindergelds geben. Dafür will er den Kinderfreibetrag anheben.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) bleibt hart: Eine Erhöhung des Kindergelds soll es im laufenden Jahr nicht mehr geben, erst für 2025 stellt der Minister eine Anhebung in Aussicht. Bis dahin soll es trotz deutlich gestiegener Lebenshaltungskosten bei den 250 Euro bleiben, die der Staat seit dem vergangenen Jahr pro Kind und Monat zahlt. Wir erläutern, was Eltern jetzt wissen müssen.

Zoff in der Ampel um höheren Kinderfreibetrag

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    Was genau plant Christian Lindner?

    Der FDP-Chef hat gerade im Interview eine Erhöhung des Kindergeldes für 2025 angekündigt – ohne Details zu nennen. „Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten“, sagte Lindner dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er bekräftigte zugleich, dass es in diesem Jahr nicht mehr Geld geben solle: Bereits 2023 sei das Kindergeld „sehr stark und überproportional“ erhöht worden, um Familien zu entlasten. „Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an.“

    Was hat es mit dem starken Anstieg im vergangenen Jahr auf sich?

    Seit dem 1. Januar 2023 überweist die Familienkasse für jedes Kind 250 Euro pro Monat – und zwar unabhängig davon, wie viele Kinder in der Familie leben. Zuvor hatte der Staat für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und erst ab dem vierten Kind 250 Euro. Die Anhebung war ein wichtiger Baustein zur Entlastung der Verbraucher im Angesicht der Energiekrise.

    Warum soll es im laufenden Jahr keine Erhöhung geben?

    Lindner ist der Ansicht, dass das wegen des starken Anstiegs im Vorjahr nicht notwendig ist. Er streitet deshalb seit Monaten in der Berliner Ampelkoalition mit SPD und Grünen, die das anders sehen. Lindner will aber den Grund- und Kinderfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer anheben – und zwar nicht nur im kommenden Jahr, sondern auch rückwirkend für 2024. Dies sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig, argumentiert er. Die beiden anderen Ampel-Fraktionen sehen das anders. Sie stört insbesondere die rückwirkend geplante Erhöhung des Kinderfreibetrags. Lindner ist der Ansicht, dass aus dem Anstieg des Kindergeldes im vergangenen Jahr zwingend auch ein höherer Kinderfreibetrag folgen müsse.

    Was hat es mit dem Kinderfreibetrag auf sich? Und warum streitet die Ampel darüber?

    Von einer Erhöhung des Freibetrags würden vor allem Gutverdiener profitieren. Alle Eltern bekommen für ihre Kinder Kindergeld, und zwar maximal zum 25. Lebensjahr. Daneben gibt es den Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Das Finanzamt prüft bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag vorteilhafter ist. Der Freibetrag liegt seit Jahresbeginn bei 6384 Euro pro Kind und Jahr. Lindner würde ihn gern rückwirkend auf 6612 Euro erhöhen. Einen gesonderten Freibetrag gibt es für Aufwendungen zur Kinderbetreuung und -erziehung.

    Warum will der Minister den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten?

    Die Regierung legt alle zwei Jahre einen Bericht vor, der Angaben dazu enthält, welches Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern von der Einkommensteuer freizustellen ist. Das Existenzminimum muss nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts steuerfrei sein. Bei Erwachsenen wird das über den Grundfreibetrag (derzeit 11.604 Euro pro Jahr) gewährleistet, bei Kindern über den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld ist technisch gesehen eine monatliche Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag, den die Eltern einmal pro Jahr in Anspruch nehmen können. Bei gemeinsam veranlagten Eltern lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem Jahreseinkommen von circa 80.000 Euro. Bis zu dieser Grenze ist das Kindergeld vorteilhafter.

    Wie rechnet das Finanzamt?

    Der Fiskus ermittelt einmal die Steuern, die ohne Kinderfreibetrag und Betreuungsaufwendungen gezahlt werden müssten – und einmal die Steuern, die mit diesen Freibeträgen fällig würden. Der Differenz werden die erhaltenen Kindergeldzahlungen gegenübergestellt – also 3000 Euro pro Kind und Jahr (12 x 250 Euro). Liegt die Differenz unter diesem Betrag, ist das Kindergeld günstiger. Liegt sie darüber, ist der Freibetrag günstiger. Die Eltern müssen das nicht gesondert beantragen, das Finanzamt rechnet von sich aus.

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