Erfurt. Der erste Entwurf der neuen Thüringer Corona-Verordnung sieht vor, dass Grundschulen, Kindergärten und Fahrschulen noch im Februar wieder öffnen – Friseure später.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr soll ab dem 20. Februar nicht mehr landesweit gelten. Dies sieht ein erster Entwurf der neuen Corona-Verordnung vor, die innerhalb der Landesregierung und des Landtags zirkuliert und bei der geplant ist, dass diese vom 20. Februar an gelten soll. Der Entwurf liegt unserer Zeitung vor. Alles Wichtige zur Corona-Pandemie in Thüringen lesen Sie in unserem Blog

In Regierungskreisen wurde betont, dass es noch zu Änderungen im Beratungsprozess kommen könne. Es handele sich ausdrücklich um eine vorläufige Fassung.

Plan: Grundschulen und Kitas ab 22. Februar im Regelbetrieb

Der Landkreis Nordhausen hatte bereits am 2. Februar die Beschränkung aufgehoben. Die Stadt Weimar folgte an diesem Freitag. Mit der neuen Verordnung würden auch die Grundschulen und Kindergärten zum 22. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Dasselbe würde bei einem Beschluss auch für Fahrschulen gelten. Die Friseure könnten – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – am 1. März wieder ihren Betrieb aufnehmen.

Der von der Landesregierung am Dienstag beschlossene Stufenplan wird nicht wie ursprünglich angekündigt zur Basis der neuen Verordnung. Vielmehr soll das Papier gemeinsam mit der Verordnung am nächsten Dienstag von den zuständigen Ausschüssen im Landtag debattiert werden. Eine Zustimmung des Landtags ist nicht erforderlich. Wie bei den früheren Verordnungen entscheidet darüber Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).

Bund und Länder hatten vereinbart, den aktuellen Lockdown grundsätzlich bis 7. März zu verlängern. Laut Entwurf soll die neue Verordnung "mit Ablauf des 8. März außer Kraft" treten.

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