Zwickau/Erfurt. Thüringen will Justizbeschäftigte nach Sachsen abgeben, aber hat eine wichtige Regelung nicht getroffen.

Die Feinheiten verstecken sich in den Details. Der damalige Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) hatte den Deal eingefädelt, dass das neue Gefängnis in Sachsen und nicht in Thüringen steht. Zur Erinnerung: Die bei der Standortsuche ermittelte beste Variante in Zwickau war nicht nutzbar. Der zweitplatzierte Thüringer Standort rückte aber nicht nach, sondern eine Ausweichfläche in Zwickau. Poppenhäger sollte es recht sein: Öffentliche Aktivitäten, das Gefängnis doch nach Thüringen zu holen, sind nicht bekannt.

Taschenspieler-Trick in Sachen Personalstellen

Stand doch positiv für den Minister in Aussicht, dass sich so das Personal in seinem Ministerium ganz unkompliziert reduzieren lässt – und er damit mit dem Abbau von Stellen glänzen kann. Das ganze bleibt aber ein Taschenspieler-Trick, weil Thüringen natürlich weiterhin fürs Personal zahlt, nur künftig halt indirekt über Zahlungen an Sachsen.

Auch Poppenhägers Nachfolger als Justizminister, Dieter Lauinger (Grüne), hat es versäumt, einen Fehler seines Vorgängers zu beheben. In den Verträgen ist zwar geregelt, dass Justizbedienstete von Thüringen nach Sachsen wechseln. Sie werden sächsische Landesbeamte, die überall im Freistaat einsetzbar sind. Um eine Standortgarantie für die Betroffenen, die künftig schon deutlich weitere Arbeitswege nach Zwickau haben, hat sich die Landesregierung aber bislang nicht gekümmert.

Warum Dirk Adams jetzt handeln muss

Vielleicht hilft ein Blick auf die Landkarte? Zwickau ist noch der Einsatzpunkt mit der kürzesten Entfernung zur Landesgrenze. Wird daraus schnell mal Torgau oder Görlitz, wenn in den dortigen Justizvollzugsanstalten Personalmangel herrscht? Justizminister Dirk Adams (Grüne) muss schnellstens die Fehler seiner Vorgänger ausbügeln und einen entsprechenden Vertrag mit Sachsen schließen. Damit die Beschäftigten zumindest Gewissheit haben, worauf sie sich beim Wechsel nach Sachsen einlassen.