Berlin. Das Bürgergeld tritt im Januar 2023 in Kraft. Es gibt Kritik, dass Rentner darin nicht genug berücksichtigt werden. Das sind die Gründe.

Das Bürgergeld löst ab Januar 2023 Hartz IV als neue Sozialleistung ab. Neben einem Anstieg der Regelsätze, gab es Änderungen bei der Vermögensgrenze und der Karrenzzeit. Mit diesen Anpassungen soll das Bürgergeld laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die größte Sozialreform seit 20 Jahren werden. Doch was bedeutet diese Erneuerung der Sozialleistungen für Renterinnen und Rentner?

Beim Bürgergeld ist die Erwerbsfähigkeit eine Grundvoraussetzung um Anspruch auf Unterstützung zu haben. Dafür muss mindestens drei Stunden am Tag gearbeitet werden. Wer dazu nicht in der Lage ist gilt als erwerbsunfähig und hat kein Anrecht auf Bürgergeld. Stattdessen könnte man Anrecht auf eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente haben.

Die zweite Voraussetzung ist die Bedürftigkeit. Das Bürgergeld wird laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales demnach ausgezahlt, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Auch Rentner könnten in eine solche Situation kommen, zum Beispiel, wenn die Rente zu gering ist um das eigene Leben zu finanzieren. Trotzdem haben Rentner, auch bei nachweislicher Bedürftigkeit keine Anrecht auf Bürgergeld.

Kein Anspruch auf Bürgergeld – wie können bedürftige Rentner ihren Lebensunterhalt finanzieren?

Für Renter gibt es stattdessen die Möglichkeit Grundsicherung zu beantragen. Diese ist laut der Deutschen Rentenversicherung für Menschen im Alter und bei voller Erwerbsminderung gedacht, wenn diese die Regelaltersgrenze, also das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und demnach weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Die Grundsicherung soll folgende Punkte abdecken:

  • den Lebensunterhalt
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen

Die Grundsicherung hängt vom eigenen Einkommen, dem des Partners und dem Vermögen ab. Das ist auch der besondere Kritikpunkt von Sozialverbänden. Rentner seien laut ihnen im Bürgergeld nicht genug berücksichtigt worden, denn dieses ersetzt nicht die Grundsicherung im Alter. Das hat einige Nachteile.

Die einzige Änderung, die durch das Bürgergeld in der Grundsicherung entsteht, ist die Erhöhung der monatlichen Unterstützung auf 502 Euro. Hier gibt es im kommenden Jahr also eine Steigerung von 50 Euro auch für Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung.

Schonvermögensgrenze für Rentner in Grundsicherung bei 10.000 Euro

Die Hoffnung auf Anpassungen der Grundsicherungen für Rentner durch das Bürgergeld liegt vor allem darin begründet, dass die Bedingungen für die Grundsicherung anders geregelt sind als die der neuen Sozialreform. Das Bürgergeld bringt auch eine neue Schonvermögensgrenze von 15.000 Euro für Bezieher mit sich. Rentner, die eine Grundsicherung beziehen haben aber lediglich eine Schonvermögensgrenze von 10.000 Euro.

Zusätzlich müssen Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen und ein Auto besitzen dieses auf Angemessenheit prüfen lassen. Der Pkw darf dann nicht mehr als 7.500 Euro wert sein, sonst wird dieses als Vermögen berücksichtigt. Beim Bürgergeld gibt es diese Angemessenheitsprüfung nicht. Dieser Punkt wird als besonders kritisch angesehen, da das Auto für viele Rentner gerade bei eingeschränkter Bewegungsfreiheit essentiell ist um sozial integriert zu bleiben.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.