Stadtroda. Weil beim Stimmzettel für die Stadtrodaer Stadtratswahl am 26. Mai ein Strich durch das dritte Stimmfeld eines CDU-Kandidaten geht, hat Wahlleiterin Annekatrin Vetter einen Neudruck von über 5.000 Stimmzetteln in Auftrag gegeben.

Zwar lässt sich auch für den Laien unschwer erkennen, dass es sich um einen Druckfehler handelt, der bislang niemanden aufgefallen war. Vetter, die umgehend Rücksprache mit der Kommunalaufsicht in Eisenberg genommen hat, will aber auf Nummer sicher gehen. „Als Wahlleiterin bedauere ich sehr, dass dieser Fehler aufgetreten ist.“ Natürlich wolle man nicht, dass es zu einer Verunsicherung von Wählern komme und habe deshalb umgehend veranlasst, dass die Stimmzetteln neu gedruckt werden. „Zur Wahl werden nur die neuen Zettel an die Wähler ausgegeben.“

Wahlleiterin Annekatrin  Vetter (re) und Vize-Wahlleiterin Karola Zipfel zeigen den Stimmzettel für die Stadtratswahl in Stadtroda. Foto: Frank Kalla
Wahlleiterin Annekatrin  Vetter (re) und Vize-Wahlleiterin Karola Zipfel zeigen den Stimmzettel für die Stadtratswahl in Stadtroda. Foto: Frank Kalla © zgt

Was die Briefwähler angehe, die bereits ihre Stimmzettel abgegeben hätten, so werde diesen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stadtratswahl zu wiederholen. „Jeder Briefwähler, der der Ansicht ist, dass seine Wahlentscheidung beeinflusst worden ist, erhält Gelegenheit seine Wahl zu wiederholen.“ Diese Wähler sollten sich möglichst rasch mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus melden. „In diesen Fällen würde der bereits abgegebene Stimmzettel zur Stadtratswahl vernichtet und der neue Stimmzettel den Unterlagen zugefügt“, erklärte Vize-Wahlleiterin Karola Zipfel.

Die 686 Briefwähler, die bislang gewählt haben, können aber auf einen Gang ins Rathaus auch verzichten. „Alle bislang abgegebenen Stimmzettel sind gültig“, betonte die Wahlleiterin.

Wie bei vorherigen Kommunalwahlen auch, haben die Stadtrodaer Wähler wieder drei Stimmen, die sie am Sonntag vergeben können. Dabei gibt es mehrere Varianten, wie man seine Stimmen vergeben kann. Beispiel A: Kandidat X einer Partei oder Wählervereinigung bekommt vom Wähler alle drei Stimmen. Beispiel B: Der Wähler kreuzt eine Liste an. Damit erhalten die ersten drei Kandidaten der Liste jeweils eine Stimme. Gefällt dem Wähler ein Kandidat auf der Liste nicht und streicht er diesen durch, bekommt der als nächste aufgeführte Kandidat die Stimme.

70 Wahlhelfer in den 9 Wahllokalen

Beispiel C: Der Wähler kann seine Stimmen an drei Bewerber vergeben, die verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. So könnte man eine Stimme einem CDU-Kandidaten geben, eine weitere einem Linke-Kandidaten und die dritte einem Bewerber der Freien Wählergemeinschaft. Ausführliche Informationen, wie gewählt werden kann, finden sich auf dem Stimmzettel.

Ungeachtet dessen kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass Stimmzettel von den Wahlvorständen für ungültig erklärt werden mussten. „Der häufigste Fehler ist, dass mehr als drei Stimmen vergeben werden“, erklärte Wahlleiterin Vetter. Weiterhin seien manche Wähler der Ansicht, ihre Meinung auf dem Stimmzettel kund zu tun. „Wenn beispielsweise auf dem Zettel steht: ‚Die alle nicht!‘, dann ist der Stimmzettel für ungültig zu erklären.“ Wenn man jedoch eindeutig den Willen des Wählers erkennen könne, werde der Wahlvorstand diesem Willen folgen.

Für den Wahlsonntag sieht Vetter die Stadt gut aufgestellt. So stünden rund 70 Wahlhelfer in den 9 Wahllokalen zur Verfügung, hinzu komme der Briefwahlvorstand. Gewählt werden kann in Stadtroda in den Wahllokalen im Rathaus, im Stadtmuseum, dem Schützenhaus, der Staatlichen Regelschule, im Feuerwehrgerätehaus, in Hainbücht im Gasthaus, im Denkmalhof Gernewitz sowie in den beiden Dorfgemeinschaftshäusern Bollberg und Quirla.

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