Tino Zippel zur Verschärfung des Bußgeldkatalogs.

Der neue Bußgeldkatalog wird dazu beitragen, dass Autofahrer bestehende Tempolimits besser beachten. Fahrverbote, die schon bei geringeren Überschreitungen drohen, schrecken vom Schnell­fahren ab. Bislang müssen Autofahrer ihren Führerschein abgeben, wenn sie innerorts mit mindestens 31 Kilometern pro Stunde zu viel erwischt werden. Bei Tempo 50 trat diese Strafe also erst bei 81 Kilometern pro Stunde ein, künftig schon bei 71 Kilometern pro Stunde. Außerorts ist künftig ist schon beim ersten Verstoß über 26 Kilometer pro Stunde der Führerschein für einen Monat weg.

Allerdings vergrößern die neuen Regelungen auch die Gefahr für jene, die unaufmerksam waren und ein Limit übersehen haben. Das ist bei der Fülle von Verkehrsschildern in manchen Straßen schnell passiert, darf aber keine Ausrede sein.

Die deutliche Anhebung bei den Strafen auch für Delikte im Bagatellbereich legt jedoch nahe, dass es nicht nur um ein Plus für die Verkehrssicherheit geht. Sondern auch darum, die Kassen besser zu füllen. Theoretisch könnten Kommunen bei einer Überschreitung von einem Kilometer pro Stunde – die Mess­toleranz schon abgezogen – ein Verwarngeld von 30 Euro erheben. Hoffentlich bleiben sie fair und gewähren weiterhin Toleranzen wie bislang. Wer bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde auf einer Stadtautobahn bergab 54 fährt, ist nämlich kein Raser.

Ein zweischneidiges Schwert sind die neuen Parkregelungen, die vor allem in Großstädten greifen. Klar ist, dass Fußgänger und Radfahrer nicht zum Slalom um parkende Autos genötigt werden sollten. Gefährlich für andere ist auch, wenn Fahrzeuge in engen Straßen parken und Rettungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen. Doch eine Frage steht: Welche Alternativen gibt es für Autofahrer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, in manchem beengten Wohngebiet? In die Wohnung können sie ihr Gefährt jedenfalls nicht tragen.

Strengerer Bußgeldkatalog: Schnelleres Fahrverbot für Temposünder