Berlin. Für Job-Einsteiger scheint die Rente ewig weit weg. Dennoch sollten sie sich Gedanken darüber machen. Wir zeigen, was zu beachten ist.

Die Schulzeit ist vorüber, der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, das Arbeitsleben beginnt: Wenn Jugendliche einen Beruf erlernen, müssen sie sich über etliche Dinge Gedanken machen. Das Thema Rente und Altersvorsorge steht dabei in der Regel weit unten auf der Prioritätenliste – schließlich ist diese Lebensphase noch ganz weit weg. Doch Azubis haben gute Gründe, sich hin und wieder auch damit zu befassen. Denn wenn sie jetzt die richtigen Entscheidungen fällen, können sie später im Leben davon profitieren. Ein Überblick.

Was muss ein Azubi über die Rente wissen?

Wer mit 16 oder 17 ins Arbeitsleben einsteigt, hat naturgemäß eine sehr lange Strecke vor sich: Bereits jetzt steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente Schritt für Schritt, ab 2031 wird sie bei 67 Jahren liegen. Eine weitere Anhebung wird immer wieder diskutiert. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Prinzip so, dass die Arbeitnehmer von heute gemeinsam mit ihren Arbeitgebern und dem Staat die heutigen Rentner finanzieren.

Die aktive Generation zahlt Beiträge für die Älteren und wird später selbst von diesem Umlagesystem profitieren („Generationenvertrag“). Azubis werden mit Beginn ihrer Ausbildung rentenversichert. Die Höhe der späteren Rente richtet sich nach den Beiträgen, die im Laufe des Arbeitslebens gezahlt werden. Die Beiträge wiederum sind abhängig vom Verdienst.

Rente: Wie hoch ist der Beitrag für Auszubildende?

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent vom Bruttolohn – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Hat ein Azubi also zum Beispiel einen Bruttolohn von 700 Euro pro Monat, werden ihm für die Rentenversicherung 65,10 Euro abgezogen. Beträgt die Azubi-Vergütung weniger als 325 Euro, übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Beitrag. Das gilt auch für die Kranken-, Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung.

Haben Azubis erst etwas von der Rentenversicherung, wenn sie selbst in Rente gehen?

Nein. Auch junge Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden, profitieren davon. Wer nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten, kann eine Erwerbsminderungsrente bekommen. „Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig sind“, betont die Deutsche Rentenversicherung. Nach einem Jahr gilt dieser Schutz auch für Freizeitunfälle.

Ist es sinnvoll, als Azubi schon privat für die Rente vorzusorgen?

Es ist immer sinnvoll, Ersparnisse zu bilden und damit möglichst früh anzufangen. Auch für größere Anschaffungen im Laufe des Berufslebens braucht man schließlich ein finanzielles Polster – etwa beim Kauf eines Autos oder einer Immobilie. Im Ruhestand sollte man später ebenfalls auf Ersparnisse zurückgreifen können. Die gesetzliche Rente allein wird in vielen Fällen nicht ausreichen, um im Alter den Lebensstandard zu sichern.

Wie sollten junge Menschen Geld anlegen?

Schon mit geringen Beträgen von 25 oder 50 Euro pro Monat kann man im Laufe der Zeit beträchtliche Summen ansparen. Junge Leute sollten darauf achten, beim Sparen möglichst flexibel zu bleiben, empfehlen Fachleute. „Das spricht gegen klassische Vorsorgeprodukte wie die Riester-Rente, Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen. Wenn man diese kündigt, entstehen hohe Kosten. Aber junge Leute wissen oft noch nicht, wohin die Reise beruflich und privat geht“, sagt Katharina Henrich, Altersvorsorge-Expertin beim Verbrauchermagazin Finanztest der Stiftung Warentest.

Welche Finanzprodukte kommen dann infrage?

Henrich empfiehlt flexible Produkte, die sich auch gut miteinander kombinieren lassen – etwa global orientierte ETF-Fondssparpläne, Tagesgeld und Festgeld. ETFs sind börsengehandelte Investmentfonds, die einen Aktienindex abbilden. Sie bieten auf lange Sicht gute Renditechancen bei einem hohen Maß an Sicherheit. Beim täglich verfügbaren Tagesgeld und länger laufenden Festgeld gibt es nach einer langen Nullzinsphase inzwischen teilweise wieder Sparzinsen jenseits der zwei Prozent mit steigender Tendenz.

Ein Anbietervergleich lohnt sich. Wer bereits etwas Geld gespart hat und dieses auf einem Festgeldkonto anlegen will, könnte in Erwägung ziehen, dies zunächst einmal nur für sechs oder zwölf Monate zu tun. Steigen die Sparzinsen in der Zwischenzeit weiter, kann man sich mit einem Neuabschluss bessere Konditionen sichern. Die Stiftung Warentest nennt eine Kombination aus ETF-Fondssparplan, Tagesgeld und Festgeld „Pantoffel-Portfolio“: Einmal eingerichtet, muss man sich nicht mehr groß kümmern.

Kommt auch eine betriebliche Altersversorgung für Azubis infrage?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber muss mindestens noch einmal 15 Prozent desjenigen Betrags, den der Beschäftigte dafür zurücklegt, dazugeben. Finanztest-Expertin Henrich sagt: „Wenn ein Azubi nach der Ausbildung bei einem Arbeitgeber bleiben oder der den Azubi halten will, kann es sich auch lohnen, über eine Betriebsrente zu sprechen. Vielleicht zahlt der Arbeitgeber ja mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent der Beiträge.“

Es gibt Arbeitgeber, die ohnehin deutlich mehr als den Mindestzuschuss zahlen oder die Beiträge komplett übernehmen. Teilweise ist das in Tarifverträgen geregelt. Wer als Azubi oder Arbeitnehmer regelmäßig einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt, muss darauf keine Sozialabgaben entrichten – und der Arbeitgeber auch nicht. Das bedeutet aber auch, dass man geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt und sich der spätere Anspruch daraus verringert.