Pößneck. Nachgehakt: Vorwürfe gegen Erzieherinnen der Kita werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als glaubwürdig angesehen

„Nach Prüfung aller Unterlagen und Stellungnahmen wurde durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Tätigkeitsuntersagung für zwei in der Kita Nimritz beschäftigte Personen ausgesprochen“, teilte der Pressesprecher des zuständigen Ministeriums, Frank Schenker, auf Nachfrage mit. Die beiden Frauen dürfen nicht mehr mit Tätigkeiten betraut werden, die einen Umgang mit Kindern beinhalten. Ein entsprechender Bescheid wurde am Montag an die Gemeinde Nimritz als Trägerin der Kita übermittelt.

Gegen den Bescheid könne innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden, war weiter vom Erfurter Ministerium zu hören.

„Die erhobenen Vorwürfe – grober Umgang mit Kindern, Anschreien, Einschüchterung und Bloßstellen von Kindern – haben sich im Rahmen der Prüfung verfestigt und als glaubwürdig erwiesen“, ist in der Antwort auch zu lesen.

Tätigkeitsuntersagung ist nicht gleich Berufsverbot

Ein solches Handeln stehe in fundamentalem Widerspruch zu den Aufgaben einer pädagogischen Fachkraft. Es sei zwingend davon auszugehen, dass bei einer weiteren Beschäftigung der beiden Personen, die einen Umgang mit Kindern beinhaltet, deren Wohl gefährdet sei. „Damit ist die Tätigkeitsuntersagung erforderlich, um das Wohl der betreuten Kinder sicherzustellen“, sagt Frank Schenker.

Die Tätigkeitsuntersagung sei kein Berufsverbot, erklärt er. Die Untersagung richte sich nicht unmittelbar gegen die Beschäftigten, sondern gegen den Träger der Einrichtung, also die Gemeinde. Zudem ziele sie nur auf eine bestimmte Tätigkeit in der betreffenden Einrichtung ab. Dem Träger stehe es frei, die Angestellten in anderen Bereichen weiter zu beschäftigen.

Der Bürgermeister von Nimritz, Peter Graetsch, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.