Erfurt. Sachleistungen per Bezahlkarte statt Bargeld: Zwei Thüringer Landkreise sind bei der Umstellung von Sozialleistungen für Geflüchtete nun vorgeprescht. Das führt auch zu Kritik.

Thüringen Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa hat die Einführung von Bezahlkarten für manche Geflüchtete in zwei Thüringer Landkreisen verurteilt. „Diese Form der Bezahlkarte stigmatisiert die Menschen und schränkt sie einschneidend und ungerechtfertigt in ihrer Lebensgestaltung ein“, sagte Kruppe laut Mitteilung vom Freitag.

In den Landkreisen Eichsfeld und Greiz wurden offiziell am Freitag sogenannte Bezahlkarten für bestimmte Geflüchtete eingeführt. Die Betroffenen bekommen monatlich einen geringeren Geldbetrag als vorher bar ausgezahlt, dafür wird zusätzlich die Bezahlkarte mit einem limitierten Betrag aufgeladen. Die Karten können allerdings nur regional begrenzt genutzt werden.

Der Landkreis Greiz begründete den Schritt etwa mit der Hoffnung, dass sich so der Verwaltungsaufwand verringere. Zudem hieß es dort, dass mit den Bezahlkarten kein weiteres Bargeld abgehoben werden oder Überweisungen – auch ins Ausland – getätigt werden könnten.

Kruppa: Menschen sollen so zur Ausreise bewegt werden

Kruppa stellte die Absichten der Landkreise in Frage. Ihrer Ansicht nach gehe es mit dem System nicht um einen Bürokratieabbau: „Vielmehr scheint es das Ziel, den betroffenen Menschen das Leben so schwer wie möglich zu machen, mit der Absicht, sie damit zur Ausreise zu bewegen.“

Der Eichsfelder Landrat Werner Hennig (CDU) sagte dagegen, dass er keine Diskriminierung in der Umstellung von Bargeld auf die Bezahlkarte sehe. „Die rechtlichen Grundlagen dafür sind vom Gesetzgeber geschaffen“, so Hennig.

Einheitliche Standards für bundesweite Bezahlkarten

Bund und Länder hatten sich Anfang November darauf geeinigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen. Bis Ende Januar sollen Vorschläge für bundesweit einheitliche Mindeststandards erarbeitet werden. Als Begründung für diesen Schritt wurde etwa genannt, dass Schutzsuchende so kein Geld aus staatlicher deutscher Unterstützung an Angehörige und Freunde im Herkunftsland überweisen könnten.

Kruppa kritisierte genau diesen Gedanken nun scharf: „Weshalb soll es verwerflich sein, wenn der afghanische junge Mann so sparsam wie irgendwie möglich lebt, um einen Teil der ohnehin geringen Leistungen, die er erhält, nach Afghanistan zu seiner Frau und seinen Kindern zu schicken, damit diese überleben können?“

Rund 160 Bezahlkarten für Geflüchtete in Greiz und im Eichsfeld

Im Eichsfeld erhalten nach Angaben eines Mitarbeiters der Pressestelle des Landratsamts aktuell etwa 135 Menschen die Bezahlkarte. Im Landkreis Greiz sind es zunächst rund 30, hieß es aus dem Landratsamt. Bis zu Beginn des nächsten Jahres sollen alle derzeit 750 leistungsberechtigte Asylbewerber im Landkreis Greiz solche Karten erhalten.

Asylbewerber und Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden, erhalten in Deutschland bei Bedarf bestimmte Sozialleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Gleichzeitig ist der Zugang für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt in Deutschland stark reglementiert. Gerade in der ersten Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland dürfen die meisten in der Regel gar nicht arbeiten.

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