Gera. Der Hauptbelastungszeuge nach dem Tod einer Köchin in Altenburg wird als leicht manipulierbar beschrieben – eine schwierige Aufgabe fürs Gericht.

Nach dem rätselhaften Fenstersturz einer Köchin in Altenburg hat der Wohnungsinhaber die beiden Angeklagten schwer belastet. Allerdings nicht im Gerichtssaal, sondern kurz nach dem Geschehen gegenüber seinem Betreuer. Doch die Frage steht im Raum: Lügt der Wohnungsmieter, um sich eine Flasche Schnaps zu sichern?

Zwei Maurer auf der Anklagebank

Angeklagt in dem Fall sind zwei Maurer, 57 und 58 Jahre alt. Das Landgericht Gera muss klären, ob beide die Frau schwer misshandelt haben und unter welchen Umständen sie am 6. April 2017 aus dem Fenster eines Wohnblockes stürzte. Zunächst hatte der Mieter angegeben, die Frau sei ohne Fremdeinwirkung aus seinem Fenster gestürzt.

Doch beim Besuch seines Betreuers wartete er mit einer anderen Version auf. Demnach beschuldigt er den 58 Jahre alten Angeklagten, die Frau geschlagen und aus dem Fenster geworfen zu haben. Anschließend habe der 57 Jahre alte Angeklagte auf das herabgestürzte Opfer eingetreten. Das habe er beim Blick aus dem Fenster beobachtet, so der Mieter gegenüber dem Betreuer. Selbst kann er nicht vor Gericht aussagen. Nach einer mit Komplikationen verlaufenen Sepsis befindet er sich im Pflegeheim. Der Betreuer beschreibt den Mann aus früheren Erfahrungen als leicht manipulierbar, fand die Aussage an jenem Tag aber „so klar wie selten“.

Gespräch mit unlauterem Angebot

Ein anderer Zeuge behauptet, der Wohnungsinhaber sei beeinflusst worden, dass er die Angeklagten beschuldigt. Er habe ein entsprechendes Gespräch mitbekommen. Darin habe ein Bekannter, der an dem Abend zumindest zeitweise auch anwesend war, dem Mann eine Flasche Schnaps versprochen.

Sturz mit Sandsack nachgestellt

Nur mühsam lässt sich der Zeitablauf am Abend rekonstruieren. Um 21.14 Uhr ging der Notruf ein. Der Rettungsdienst brauchte keine zehn Minuten zum Einsatzort, doch die Reanimation blieb erfolglos. Rechtsmediziner Hans-Peter Kinzl verfolgt den Prozess als Sachverständiger. Nachdem der Professor sein Gutachten am Amtsgericht Altenburg präsentiert hatte, war der Fall ans Landgericht verwiesen worden. Demnach waren die tödlichen Verletzungen nicht durch den Sturz zu erklären. Wie nun beim Prozess bekannt wurde, gab es eine Sturz­simulation mit einem Sandsack der Feuerwehr in dem Wohnhaus. Die Verteidigung reagiert überrascht, verfügt nun aber über das Material.

Der nächste Verhandlungstag findet am 3. November statt.