Gera. In der Stadtratssitzung am 5. September soll nach Kritik aus dem Landesverwaltungsamt Änderung beschlossen werden

In der ersten Stadtratssitzung nach der Sommerpause, am 5. September, soll die Geraer Hauptsatzung geändert werden.

In der Hauptausschusssitzung am Montag sprachen sich Bettina Etzrodt und Harald Frank (beide AfD) gegen den Verweis der Beschlussvorlage in die Sitzung aus. Für sie sei die seit den 1990er-Jahren in Gera praktizierte Regel nicht aus der Luft gegriffen. Bisher war es in Gera so, dass die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht hat. „Das ist auch im Landtag so üblich“, meinte Frank. Er könne nicht verstehen, dass zufällige Mehrheitsverhältnisse am Wahlabend darüber entscheiden sollen, wer Stadtratsvorsitzender wird. Die AfD hatte den alten Gepflogenheiten folgend, Reinhard Etzrodt vorgeschlagen. Er war aber am 25. Juni nicht gewählt worden, weil das Landesverwaltungsamt am selben Tag die Formulierung in der Geraer Hauptsatzung kritisierte und die Wahlfreiheit der Stadträte eingeschränkt sah.

„Wurde das Fax bestätigt? Sind alle Beschlüsse unter den nach alter Regel gefundenen Vorsitzenden anzufechten und warum handhaben es andre Städte weiter so“, fragte Bettina Etzrodt. Oberbürgermeister Julian Vonarb (parteilos) erklärte er erlaube sich keine Wertung über andere Städte. Fachdienstleiter Joachim Göbel antwortete dass das Scheiben aus dem Landesverwaltungsamt bestätigt sei und bei vollzogenen Beschlüssen, kein Anlass bestehe, sie in Frage zu stellen.

Ulrich Porst (Bürgerschaft) erinnerte, dass er im November die Formulierung „in der Regel“ vorgeschlagen hatte, um rechtssicher zu agieren. Er musste sich von Daniel Reinhardt (Linke) gefallen lassen, gefragt zu werden, was der Sinn seiner Übung sei. Reinhardt beantragte später den Abbruch der Debatte, weil er kein Argument gegen die Beschlussvorlage gehört habe.

CDU-Fraktionschef Christian Klein schüttelte öffentlich den Kopf über das Vorgehen des Landesverwaltungsamtes und meinte. „Für mich ist die Frage interessant, ob die Satzung Bestand gehabt hätte, wenn wir sie so wie sie vorlag in der ersten Sitzung bestätigt hätten“.