Arnstadt. Seit 2017 ist die Benennung eine Beauftragten für Medizinproduktesicherheit für Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. So sieht sein Anwendungsbereich aus.

Vom Blutdruckmessgerät bis zur Röntgenanlage: Im Krankenhaus muss jedes Gerät geprüft und vollkommen intakt sein, damit die Sicherheit aller Patienten gewährleistet bleibt. Seit 2017 ist die Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit für Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. In der Fachklinik für Orthopädie des Marienstifts Arnstadt ist Medizintechnikerin Tina Leonhardt für diese Aufgabe zuständig. Im Interview erklärt sie, was dies alles umfasst.

Wieso ist ein Beauftragter für Medizinproduktsicherheit eigentlich erforderlich?

2017 hat der Bund gesetzlich geregelt, dass es einen festen Ansprechpartner in Sachen Medizinproduktesicherheit geben soll. Dabei soll es sich um eine „sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung“ handeln. Die Tätigkeit selbst gab es natürlich schon vorher, denn selbstverständlich muss in einer Klinik alles seine Ordnung haben.

Wieso wurde sie dann erst 2017 verbindlich geregelt?

Es hatte sich in den Jahren zuvor abgezeichnet, dass es für diese Aufgabe einen festen Ansprechpartner geben muss, den die Mitarbeiter informieren können, wenn etwas nicht funktioniert, den behördliche Auflagen zügig erreichen, die es umzusetzen gilt, und der auch für Firmen und Lieferanten als Ansprechpartner greifbar ist. Ist dies nicht klar geregelt, kann es bei dringenden Problemen zu unnötigen Zeitverzögerungen kommen. Daher müssen die Kontaktdaten auch beispielsweise auf der Webseite hinterlegt sein.

Beschreiben Sie bitte Ihre Aufgaben als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit.

Grob gesagt sorge ich dafür, dass aus gerätetechnischer Sicht alle Abläufe in der Klinik funktionieren. Das beginnt bei der regelmäßigen Tüv-Prüfung der Geräte, die bestellt werden muss, über Wartung und Reparatur bis hin zur Prüfung von Angeboten bei der Ausschreibung von Neuanschaffungen. Als Medizintechnikerin prüfe ich schon im Vorfeld einer Fehlermeldung regelmäßig, ob alle Geräte einwandfrei arbeiten, damit ein Fehler gar nicht erst auftritt. Dies dient sowohl der Sicherheit unserer Patienten wie auch des Personals.

Wie schaffen Sie das alles?

Es ist schon ein hohes Pensum, andererseits ist an einer orthopädischen Fachklinik wie der unseren das Portfolio an Gerätschaften recht fest definiert. Ich betreue etwa 1500 Geräte und habe einen regelmäßigen Turnus, in dem in die Stationen und Ambulanzen, den OP, die Physiotherapie und natürlich auch unser Labor für Bewegungsanalyse durchgehe.

Jedes Therapiegerät, jede OP-Lampe oder auch der neue Arthroskopieturm – alles muss vor dem ersten Einsatz von mir freigegeben werden. Denn als Medizinproduktbeauftragte bin ich dafür verantwortlich, dass die Geräte sicher sind und in der geforderten Qualität arbeiten, damit nichts passiert. Wenn etwas nicht geht, muss ich prüfen, wo der Fehler ist. Zudem ist es gesetzlich vorgegeben, dass nur Medizintechniker die Wartung und Reparatur medizinischer Geräte durchführen dürfen.

Daher ist wie bei mir die Personalunion Medizintechniker und Medizinproduktsicherheitsbeauftragte an sich sinnvoll. Gerade bei der Sicherheit von Medizinprodukten riskieren wir keinen Fehler. Dies gilt für die Kliniken genauso wie für Hersteller. Da geht man immer auf Nummer sicher.

Wer kann eigentlich Beauftragter für Medizinprodukttechnik werden?

Fachlich wäre es natürlich am besten, wenn die jeweilige Person aus der Medizintechnik kommt, weil wir dies von der Pike auf gelernt haben. Ich habe zum Beispiel Medizintechnik in Ilmenau studiert, habe dann fünf Jahre bei einem großen Konzern gearbeitet, bevor es mich wieder in die Heimat gezogen hat.

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