Gera. Nachdem der Stadtrat den Kauf abgelehnt hat, soll es Gespräche der Bundes-AfD mit dem Eigentümer der Immobilie gegeben haben.
Die Hoffnung auf die 5,8 Millionen Euro Fördermittel des Bundesbauministeriums aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Wiederbelebung des Tietz-Kaufhauses auf der Sorge muss Gera begraben. Der Ablehnungsbescheid vom 27. Oktober 2021 ist amtlich.
Das bestätigte diese Woche Christian Schlag vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung aus Bonn, das die Fördermittelanträge bearbeitet, auf Anfrage unserer Redaktion. Zwar sei ein Zuwendungsantrag der Stadt Gera fristgemäß mit Datum vom 18. Dezember 2020 beim Bundesinstitut als Bewilligungsbehörde eingegangen. Da aber dem Antrag der Nachweis des obligatorischen Eigenanteils der Kommune in Höhe von 644.444 Euro durch einen Ratsbeschluss nicht beilag, konnte zunächst keine Bewilligung erteilt werden, erklärt Schlag.
„Der Stadt Gera wurde die Möglichkeit zum Nachreichen eines entsprechenden Ratsbeschlusses bis Anfang 2021 eingeräumt. Trotz mehrfacher Fristverlängerungen wurde bis 15. Oktober 2021 kein Nachweis über die Bereitstellung der kommunalen Mittel für das beantragte Projekt vorgelegt“, heißt es aus Bonn, wo man zwischenzeitlich über einen möglichen Kauf des Kaufhauses aus Privathand informiert wurde. Obgleich der Stadt im Rahmen des Bundesprogramms diese Möglichkeit eröffnet wurde, ging kein geänderter Zuwendungsantrag in Bonn ein. Die knapp sechs Millionen seien jetzt wieder im Bundeshaushalt.
Die Bundestagsabgeordneten Volkmar Vogel (CDU) und Elisabeth Kaiser (SPD) hatten sich damals für den Geraer Antrag stark gemacht. „Das ist schade. Das war eine einmalige Chance, ich weiß nicht ob sie wieder kommt“, sagte Volkmar Vogel am Donnerstag, der inzwischen nicht mehr Mitglied des Bundestages ist. Elisabeth Kaiser erklärte: „Ich bedaure sehr, dass die eingeworbenen Fördermittel ungenutzt verstreichen. Als Jury-Mitglied des Programms hatte ich mich dafür mit Nachdruck eingesetzt. Allerdings konnte letztlich die besondere Konstellation mit einem privaten Eigentümer einerseits und der Stadtverwaltung als Antragsteller andererseits nicht aufgelöst werden“. Nach Meinung Kaisers sei der Kauf der Immobilie durch die Stadt „nicht am Geraer Stadtrat, sondern an den überzogenen Forderungen des Eigentümers“ gescheitert. Die Geraerin hoffe, dass andere Wege gefunden werden, die Sorge und das Tietz-Quartier zu beleben. Dabei wolle sie unterstützen.
Nach einem Besuch von vier Mitgliedern der AfD-Stadtratsfraktion Anfang Oktober im alten Kaufhaus hatte Fraktionsmitglied und Bundestagsabgeordneter Stephan Brandner den Bundesvorstand seiner Partei auf das Objekt aufmerksam gemacht. Der Stabsbereich Recht der Partei aus der Berliner Schillerstraße erklärt auf Anfrage unserer Redaktion: „Durch Vermittlung des stellvertretenden Bundessprechers Herrn Stephan Brandner, wurde uns das Objekt in Gera bekannt und war auch Gegenstand einer Bundesvorstandssitzung. Ob und inwieweit es für den Bundesverband der Alternative für Deutschland infrage kommt, wird zur Zeit geprüft und bewertet“. Weitere angefragte Details würden „der Verschwiegenheit“ unterliegen.
Auf die Frage, ob es schon Kontakte mit der Bundes-AfD gab oder diese geplant seien, erklärt Stefan Fischer, Prokurist der FAB Grundbesitz GmbH, im Auftrag von Kaufhaus-Eigentümer Falk Bräuner: „Wir möchten das weder bestätigen noch dementieren“. Die Bestätigung gibt die Büroleiterin von Stephan Brandner, Alexandra Katy Kloß. „Gespräche zwischen Eigentümer und AfD laufen“, schrieb sie.