Gera. Die Stadtverwaltung beschäftigt keine privaten Dienstleister bei der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.

. Die Stadt Gera beschäftigt keine privaten Dienstleister zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Zu dieser Klarstellung sieht sich die Stadt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 3. Januar veranlasst. Dieses habe zuletzt für einige Schlagzeilen gesorgt und knüpfe an eine Reihe von Entscheidungen an, die Frankfurter Gericht in der letzten Zeit zur Beteiligung Privater bei der Verkehrsüberwachung gemacht hat.

Es sehe den Einsatz „privater Dienstleister“ zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs als gesetzeswidrig an, erklärt die Stadt, das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat zugewiesen. Dies, so wird aus dem Geraer Rathaus weiter erklärt, beziehe sich auf die gesamte Verkehrsüberwachung, das heißt sowohl auf den fließenden als auch auf den ruhenden Verkehr.

Weil dazu auch Fragen bei der Geraer Stadtverwaltung eingegangen seien, wollte man klarstellen, das sowohl die Politessen als auch die Beschäftigten, die zur Überwachung des fließenden Verkehrs eingesetzt werden, ausnahmslos Beamte und Tarifbeschäftigte der Stadt sind. Gleiches gelte für die Vollzugsdienstkräfte und die weitere Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten in der Zentralen Bußgeldstelle. „Wir sind schon immer der Auffassung gewesen, dass hoheitliche Maßnahmen nur durch eigene Kräfte durchgeführt werden sollen und dürfen“ , wird Kurt Dannenberg (CDU), Bürgermeister und zuständiger Dezernent, zitiert.

Auf Nachfrage sagte er unserer Zeitung, dass dies auch für das Betreibermodell der zwei stationären Blitzer in Gera gelte, von denen einer nach einem Unfall noch immer nicht ersetzt wurde. Es sei auch ein Grund gewesen, weshalb die Vorbereitung vor der Installation der Blitzer länger dauerte, dass man genau diese Frage vorher geklärt haben wollte.