Gera. Nachgehakt: Das Amt für Arbeitsschutz schildert, wie es zu dem Arbeitsunfall vor wenigen Tagen kommen konnte.

Nach dem schweren Arbeitsunfall am 15. Oktober in der Geraer Zschochernstraße, bei dem ein Arbeiter vom Dach eines Hauses stürzte und sich schwer verletzte, hat das Amt für Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz nach seinen Ermittlungen Näheres zum wahrscheinlichen Hergang des Unglücks mitgeteilt.

So befinde sich das Mehrfamilienhaus mit vier Etagen und Dachgeschoss derzeit in der Sanierung, die auf der Rückseite des Altbaus im Innenhof begonnen wurde. Dort sei ein Fassadengerüst gestellt worden. Im Längsanbau sei nach den Schilderungen der Behörde im Dachgeschoss das Dach abgebrochen worden, wo ein neuer Raum mit großer Fensteröffnung und Terrasse entstand, der schließlich mit einem Flachdach mit dem Hauptdach verbunden werden soll. Dafür seien wiederum Dachbalken auf dem neu entstandenen Raum montiert worden, wofür das bestehende Fassadengerüst noch nicht gereicht habe. „ Zum Erstellen der Dachhaut mussten die Dachbalken betreten werden“, so die Erklärung des Amtes weiter. Für diese Tätigkeiten sei das Gerüst aber nicht geeignet gewesen und hätte als Dachfanggerüst umgebaut werden müssen, heißt es weiter. Das ist aber nach den Ausführungen nicht geschehen. „Beim Belegen der Dachbalken mit der Holzdachhaut übertrat der Verunfallte die Dachkante und stürzte über den Seitenschutz des vorhandenen Fassadengerüstes etwa 18 Meter auf den geschotterten Boden des Innenhofes“, heißt es aus dem Landesamt weiter. Noch sei der 18-Jährige nicht zu dem Unfall befragt worden, er sei im Klinikum Jena in Behandlung. „Frakturen an Becken Arm und Hand sind die bisher bekannten Verletzungen“, heißt es. Die Bau-Berufsgenossenschaft werde als zuständige Versicherung eine Befragung durchführen, wenn es der Gesundheitszustand des jungen Mannes zulasse. Um andere Arbeitnehmer zu schützen, musste ein Umbau des Gerüstes vorgenommen werden, heißt es auf Nachfrage vom Landesamt für Verbraucherschutz weiter.

Mit dem Gerüstbauer und der Berufsgenossenschaft seien am Tag nach dem Unglück gemeinsam die notwendigen Maßnahmen festgelegt und zwei weitere Tage später deren Umsetzung überprüft worden. „Danach konnten die restlichen Zimmereiarbeiten durchgeführt werden“, heißt es: „Daran schließen sich die Arbeiten des Dach­deckers an.“