Gera. Noch nicht alle Behörden der Stadt Gera sind für den Publikumsverkehr geöffnet

Das öffentliche Leben wird weiter hochgefahren. Viele Einrichtungen der Stadtverwaltung, wie die Museen, die Bibliothek oder der Tierpark haben bereits geöffnet. Auch einige Dienstleistungen der Stadtverwaltung können wieder persönlich in Anspruch genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Personen die öffentlichen Gebäude aufsuchen dürfen, die keine behördliche Quarantäne verordnet bekommen haben und keine erkennbaren Krankheitssymptome wie leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegssymptome aufweisen. Beim Betreten und während des Aufenthalts ist in sämtlichen Gebäuden der Stadtverwaltung zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In allen Bereichen wurden Schutzvorkehrungen gemäß Hygienekonzept getroffen. Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln müssen jedoch auch viele Bereiche weiter geschlossen bleiben. Die telefonische Erreichbarkeit ist generell während der Servicezeiten bei allen Ämtern gegeben.

Persönliche Vorsprachen sind mit nur nach telefonischer, digitaler oder schriftlicher Terminvereinbarung sowie in Ausnahmefällen möglich: StadtService H35, Ausländerbehörde, Standesamt, Stadtarchiv, Rathaus, Verkehrsamt, Umweltamt, Tiefbauamt und Amt für Stadtgrün.

Gänzlich für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben unter anderem noch Ordnungsamt, Hofwiesenbad und Volkshochschule.

Der Publikumsverkehr der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle wurde weitestgehend reduziert. Die Entgegennahme und Ausgabe der Antragsunterlagen erfolgt an drei infektionsgeschützten Schaltern. Die Bearbeitungs- und Wartezeiten erhöhen sich daher. Der Wartebereich befindet sich im Freien. Es wird gebeten, die Klärung von Sachverhalten und Fragen möglichst telefonisch vorzunehmen. Alle Arten der Zulassungs- und Führerscheinanträge können gestellt werden.