Gera. Die Jugendkammer am Landgericht Gera hat den Ex-NPD-Funktionär Tino B. wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. In das Urteil floss auch eine frühere Strafe wegen Kindesmissbrauchs ein.

In diese Strafe ist am Mittwoch eine Verurteilung des Thüringers von fünf Jahren und drei Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Dezember 2014 eingeflossen. Damit folgt die Kammer unter Richter Berndt Neidhardt der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht sieht 57 Fälle von gewerbsmäßigen Betrugs als bewiesen an. Hinzu kommen zwölf Fälle, bei denen es beim Versuch geblieben sei. Zudem ordnete das Gericht einen Wertersatz von 134.260 Euro gegen den Verurteilten an.

Sein Verteidiger hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Tino B. hatte in etwas mehr als einem Dutzend Fällen einen Betrug eingeräumt.

Die beiden Mitangeklagten erhielten Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beide sollen zudem 120 Sozialstunden und ebenfalls Wertersatz leisten. Ihre Verteidiger hatten jeweils Freisprüche gefordert.

B. war in den 1990er Jahren aktiver Neonazi-Kader in Thüringen. Der jahrelange Chef des „Thüringer Heimatschutzes“ koordinierte die „Kameradschaften“ in Thüringen und wurde 2001 als V-Mann enttarnt.

Verteidiger fordert kürzere Haft für Tino B