Gera. Einer der Anführer der Corona-Proteste in Gera ist wegen schwerer Straftaten verurteilt worden. Muss er bald ins Gefängnis?
Einer der Organisatoren der Corona-Spaziergänge in Gera geht gegen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe in Revision. Er akzeptiert damit ein Urteil des Landgerichtes Gera nicht, das ihn zwingend ins Gefängnis bringen würde.
Laut einer Gerichtssprecherin wurde der Angeklagte wegen Hehlerei in drei Fällen, vier Fällen des Diebstahls im besonders schweren Fall und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Er war nach Überzeugung der Kammer mehrfach an Diebstählen von Technik in heimischen Bauunternehmen beteiligt und hat diese Beute weiterveräußert.
Landgericht Gera ändert Urteil des Amtsgerichts Gera
Das Landgericht blieb mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten unter dem zuvor vom Amtsgericht Gera verhängten Strafmaß. Grund war, dass die überlange Verfahrensdauer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt wurde.
Das Verfahren fand in der ersten Instanz am Amtsgericht Gera statt, nach der Berufung des Angeklagten nun am Landgericht, worauf noch das Rechtsmittel der Revision besteht. In diesem Fall geht sie nicht an den Bundesgerichtshof, sondern ans Oberlandesgericht Jena. Nun prüfen die Richterinnen und Richter am obersten Thüringer Gericht die Entscheidung auf Rechtsfehler.
Bewährung wäre aufgrund der Strafhöhe nicht möglich
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Mann die Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt absitzen. Hintergrund ist, dass nur Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der Angeklagte gehört zu den Führungspersonen der Spaziergänge in Gera. Im Hof seines Hauses bot er einem Liedermacher aus der rechtsextremen Szene eine Auftrittsmöglichkeit.
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