Gera. GeraDie Sommerferien haben begonnen. Viele Schüler möchten in dieser Zeit gern ihr Taschengeld aufbessern. Unternehmer, die Ferienjobber beschäftigen, müssen jedoch arbeitsrechtliche Besonderheiten beachten, ob Altersgrenze, Arbeitszeit oder Arbeitsbedingungen. Darauf weist ...

Die Sommerferien haben begonnen. Viele Schüler möchten in dieser Zeit gern ihr Taschengeld aufbessern. Unternehmer, die Ferienjobber beschäftigen, müssen jedoch arbeitsrechtliche Besonderheiten beachten, ob Altersgrenze, Arbeitszeit oder Arbeitsbedingungen.

Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostthüringen hin. „Die besonderen Arbeitszeit- und Beschäftigungsbedingungen werden durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt,“ sagt Jurist Matthias Säckl von der IHK. Jugendliche ab 15 Jahren, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können während der Ferien für höchstens vier Wochen im Jahr einen Ferienjob aufnehmen. Weitere Rechtsinformationen zu Ferienjobs für Unternehmer gibt es in der IHK bei Matthias Säckl, Telefon: 0365/8 55 34 57 oder E-Mail: saeckl@gera.ihk.de .