Greiz. Wer einen Termin im Amtsgericht Greiz hat, der muss nun zuvor telefonisch erfragen, ob der Termin stattfindet. Weitere Regeln im Überblick.

Die gegenwärtige Lage erfordert von allen Behörden umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln.

Das Amtsgericht Greiz hat nun folgende Regelungen getroffen

Der Besucherverkehr am Amtsgericht Greiz ist seit dem 18. März nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Bürger werden dringend gebeten, Anliegen nur noch schriftlich an das Amtsgericht Greiz, Brunnengasse 10 in 07973 Greiz einzureichen, heißt es.

Anträge, welche nicht zwingend zu Protokoll der Rechtsantragsstelle gestellt werden müssen, werden vorerst nur schriftlich entgegengenommen. Die entsprechenden Unterlagen und Hinweise erhalten Bürger an der Pforte des Amtsgerichts. Und zwar montags bis freitags, von 9 bis 12 Uhr.

Um telefonische Kontaktaufnahme wird gebeten

Soweit es erforderlich ist, einen Antrag zu Protokoll zu geben, werde gebeten, vorab telefonisch mit dem Amtsgericht Greiz unter 03661/6150 Verbindung aufzunehmen.

Soweit Bürger Ladungen zu Terminen oder Verhandlungen erhalten haben und noch keine Information darüber erfolgt ist, ob dieser Termin stattfindet, werden diese gebeten, sich vor Anreise zum Amtsgericht unter der oben genannten Telefonnummer zu melden und zu erfragen, ob der Termin tatsächlich stattfindet, heißt es.

Eilige Anliegen würden weiterhin bearbeitet werden. Allerdings werde um Verständnis gebeten, wenn Anträge, die nicht eilbedürftig sind, nicht zeitnah beantwortet werden könnten.