Greiz. Nach rückläufigen Zahlen zum Jahresbeginn stiegen sie während des Lockdowns wieder.

Die Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen haben vor allem während des ersten Lockdowns im Frühjahr dafür gesorgt, dass die Zahlen an erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLB) und Bedarfsgemeinschaften (BG) im Landkreis Greiz, die zu Jahresbeginn noch rückläufig waren, wieder gestiegen sind. Das geht aus Informationen in der Jahrespresseinformation des Landkreises hervor.

Den höchsten Zuwachs habe es mit 160 BGs/203 eLb in den Monaten März und Mai gegeben, was unter anderem durch den einfacheren Zugang zum Arbeitslosengeld II für (Solo-)Selbständigen und Kurzarbeiter gelegen habe, teilt das Landratsamt mit. Ab Juni seien die Zahlen dann wieder heruntergegangen (Oktober 2019: 2619 BGs und 3152 eLb gegenüber Oktober 2020: 2464 BGs und 2965 eLb), was auch die durch Lockerungen der Einschränkungen begründet sei. Zudem hätten in diesem Zeitraum keine oder kaum Weiterbewilligungsanträge von (Solo-) Selbständigen und Kurzarbeitern nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes vorgelegen. Wie sich die Zahlen durch den erneuten Teil-Lockdown ab November geändert hätten, ließe sich aktuell noch nicht beurteilen.

Auch die Vermittlung und Betreuung vor allem von „Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen“, sei durch die fehlenden beziehungsweise eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten problematisch gewesen und bleibe es derzeit auch, schreibt das Landratsamt und weiter: „Eine Zunahme an telefonischen Kontakten allein kann dies nicht bei allen Bewerbern kompensieren. In Summe konnten die Integrationsergebnisse der Vorjahre aus den genannten Gründen nicht erreicht werden.“ Dennoch habe das Jobcenter seit Juni eine Zunahme an Beschäftigungsaufnahmen verzeichnet.

Am Arbeitsmarkt besonders nachgefragte Branchen seien in der Pflege- und Betreuung sowie Verkauf und Dienstleistungsgewerbe zu finden. Seit Beginn der Pandemie seien die Betriebe aber insgesamt zurückhaltender bei der Personalsuche. „Trotzdem konnten mit Stand 2. Dezember 516 Leistungsberechtigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Berufsausbildung aufnehmen“. Personen, die wegen des Pandemiegeschehens auf Leistungen der Grundsicherung
angewiesen waren, habe man die entsprechenden Antragsunterlagen umgehend zugesandt und werde dies auch weiterhin tun. Bei Bedarf erhielten sie auch weiterhin eine umfangreiche Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge.