Greiz. Zu viel geleistete Beträge in monatlichen Abschlagszahlungen werden verrechnet.

Mit Beschluss vom 29. Juni haben Bundestag und Bundesrat die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beschlossen. Der gesenkte Steuersatz gilt für die Zeit zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020.

Ronny Stieber, Geschäftsführer der Energieversorgung Greiz: „Wir, die Energieversorgung Greiz, geben die Steuersenkung selbstverständlich an unsere Kunden weiter. Die Kunden brauchen dabei nichts zu tun. Der verminderte Steuersatz von 16 Prozent wird bei der Jahresabrechnung für das Verbrauchsjahr 2020 in Ansatz gebracht. Zu viel geleistete Steuerbeträge in monatlichen Abschlagszahlungen werden wir in der Jahresabrechnung verrechnen und gutschreiben. Kunden mit einer monatlichen Abrechnung werden ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember mit einem Steuersatz von 16 Prozent abgerechnet.“

Die Einsparung beträgt für einen Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 2000 kWh etwa 1,40 Euro pro Monat. Wer seine Abschlagshöhe dennoch sofort anpassen möchte, kann dies über das Kundenbüro der Energieversorgung Greiz tun. Das Kundenbüro ist telefonisch erreichbar unter 03661/61 46 00 oder per E-Mail service@evgreiz.de. Ein persönlicher Besuch ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln ebenfalls möglich.