Greiz. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert besuchte die Greizer Tafel

Etwa 20 Prozent derer, die die Tafel in Greiz und Zeulenroda nutzen, sind Rentner, meist alleinstehend. Ihre Situation ist prekär, weil sie nur eine kleine Rente beziehen, die kaum für Miete, Strom und Wasser reicht. Sie sind auf die Tafel angewiesen, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen.

Am Montag besuchten Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit dem Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider (SPD) die Greizer Tafel Talisa. Tafelchefin Petra Kroß, Marion Beyer, Regionalleiterin des Talisa-Vereins, und Mitarbeiter diskutieren mit den Politikern über die geplante Grundrente und die Nöte der Greizer Tafel. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Grundrente kommt“, sagt die Tafelchefin. Es gebe eine große Hemmschwelle, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ehe gerade ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sich überwinden und Lebensmittel bei der Tafel holen, müssen sie schon sehr verzweifelt sein, berichtet Marion Beyer von der Talisa über ihre Erfahrungen. Es sei an der Zeit, dass sich für diese Menschen grundlegend etwas ändert. Carsten Schneider betont deswegen ausdrücklich, dass er sich dafür einsetze, dass für das Beziehen der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung als Bedingung festgelegt werde. „Lebensleistung verdient Respekt. Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Arbeit muss sich lohnen − auch in der Rente.“ Geplant sei, dass die Grundrente höher liegen wird als die Grundsicherung. Jeder kann sie unabhängig vom Einkommen des Partners erhalten, der 35 Grundrentenjahre nachweisen kann. Das ergebe im Monat eine Grundrente von etwa 900 Euro.

Petra Kroß findet diese Pläne gut, wie sie sagt. Sie habe schon Rentner erlebt, die weinend in der Talisa saßen, weil sie verzweifelt waren und sich schämten. Das müsse ein Ende haben. Die Berechnung der Grundrente würde einmalig zu Beginn der Rentenzeit erfolgen. Ohne ­Bedürftigkeitsprüfung wären keine neuerlichen Anträge ­nötig, wie Carsten Schneider sagt. Aber es gebe Stimmen in der ­Koalition, die eine solche wiederkehrende Prüfung forderten. Das wolle die SPD verhindern. Bis Ende des Jahres, so hofft er, soll die Grundrente beschlossen sein.

Informationen zur geplanten Grundrente

Zugangsvoraussetzung für die Grundrente ist das Erreichen von mindestens 35 Jahren Grundrentenzeiten. Dies sind Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, für Kindererziehung und Pflege und Antragspflichtversicherung von Selbstständigen, rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.

Sind diese Zeiten mit wenigstens 0,24 Entgeltpunkten (EP) pro Jahr belegt, so fließen sie als so genannte Grundrentenbewertungszeiten in die Durchschnittsberechnung ein. Liegt der Durchschnittswert dieser Entgeltpunkte bis 0,4 Entgeltpunkte (40 Prozent eines Durchschnittsverdienstes), werden höchstens 35 Jahre der in die Berechnung einbezogenen Grundrentenbewertungszeiten um den Durchschnittswert erhöht. Das bedeutet für diesen Zeitraum eine Anhebung auf das Zweifache.

Wenn die Entgeltpunkte zwischen 0,4 und 0,8 Entgeltpunkten liegen, werden die Bewertungszeiten (höchstens 35 Jahre) um den Differenzbetrag, aber maximal auf 0,8 Entgeltpunkte erhöht.