Greiz. Da in Nordhausen die Geflügelpest festgestellt wurde, beugt man nun im Kreis Greiz vor.

Das Veterinäramt des Landkreises Greiz hat mit einer Allgemeinverfügung vom Donnerstag angeordnet, dass Geflügel im Landkreis aufgestallt werden muss. Das teilt das Landratsamt nun mit.

Das geschieht, nachdem im Landkreis Nordhausen in einer Geflügelhaltung das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde, schreibt das Landratsamt. Aufstallung bedeutet, dass das Geflügel „in geschlossenen Ställen“ untergebracht werden müssen „oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu bestehen hat“, so die Behörde weiter. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 8. Januar, in Kraft.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.landkreis-greiz.de unter dem Punkt Aktuelles abrufbar. Ebenso liegt das Dokument in den Diensträumen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Untere Höhlerreihe 4 in 07937 Zeulenroda-Triebes aus und könne während der üblichen Öffnungszeiten nach telefonischer Voranmeldung und unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln eingesehen werden. Anmeldung unter Telefon 036628/58 05 107.