Gera/Jena. Landgericht Gera: Man darf Jenaer Rechtsamtsleiter nicht ungestraft einen „Gestapo-Hauptkommissar“ nennen.
Urteil gegen Mann aus Jenas Querdenker-Szene nach Gestapo-Vergleich bestätigt
Von Thorsten Büker
Gera/Jena. Landgericht Gera: Man darf Jenaer Rechtsamtsleiter nicht ungestraft einen „Gestapo-Hauptkommissar“ nennen.
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