Jena. Obere Naturschutzbehörde sieht die Voraussetzungen für die Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet als nicht erfüllt an.
Baugebiet "Fuchslöcher 3" ist für die Verwaltung gestorben
Von Thomas Beier
Jena. Obere Naturschutzbehörde sieht die Voraussetzungen für die Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet als nicht erfüllt an.
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